Solange es nicht öffentlich verbreitet wird, kannst du im eigengebrauch damit machen, was du willst.

Du kannst dir ja auch programme decompilieren und anschauen und daran herumwerkeln wie du lustig bist, solange du das ding danach nicht ohne genehmigung online stellst und somit anderen zur verfügung stellst.

Gibt natürlich auch explizite Ausnahmen.

Und jetzt gut mit der Haarspalterei. Sonst muss ich für das Ding noch extra ne komplette AGB aufsetzen. Oo