Da hast du deine Quelle aber nicht aufmerksam gelesen, Telefonnummer ist NICHT ZWINGEND NOTWENDIG:
Wer sich über solche Feinheiten Gedanken macht im bezug auf Impressum, sollte auch beachten, dass es kritischsit, Angaben im Impressum nicht barrierefrei zu gesatlten.Üblicherweise ist dies eine Telefonnummer, es kann aber auch ein Kontaktfeld sein. ... Wird ein Kontaktformular genutzt, so muss darüber eine direkte Kommunikation möglich sein. ... bei einer Antwortzeit von einer Stunde erfüllt ist und zumindest in diesem Fall keine Telefonnummer nötig ist ... Auch das Telefon hat seine Tücken, denn wie es mit der ständigen Erreichbarkeit (natürlich nur zu üblichen Geschäftszeiten) aussieht, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich bewertet.
Oft genutzt:
Angaben als Grafik anstatt Text. So hat ein Mensch, der auf einen Webreader angewiesen ist, keine Möglichkeit, die Angaben zu nutzen.
Gleiches gilt für Impressum in Flash/Java/sonstigen Third-Party Erweiterungen, sofern Inhalte der Webseite auch anders zugänglich sind, oder "maskierung" von EMailadressen durch Javascript.
Leider gibt es zu den Themen wenige klare Aussagen, zwar verschiedene Gerichtsverfahren, aber selsbt dort wiedersprechen sich Entscheidungen, oder können schon nach wenigen Monten hinfällig sein, da im Web ja immer die aktuelle Lage/Stand der Technik etc mitbeachtet werden muss.