pauli.. und schau mal in dein impressum....
das könnt ärger geben: Tel: Auf Anfrage
diese mußt du eintragen.. reicht handy-nr.
pauli.. und schau mal in dein impressum....
das könnt ärger geben: Tel: Auf Anfrage
diese mußt du eintragen.. reicht handy-nr.
Soweit ich weiß müssen min. zwei Kontakt möglichkeiten vorhanden sein
Anschrift und Email.
Nutze kein ICQ mehr!
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
und tel. nummer...
es heißt "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post".. und dazu zählt nun mal nicht die anschrift...
also tel. -nr und e-mail...
§ 5 Nr. 2
„Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,“
Neben einer funktionierenden elektronischen Mailadresse muss mindestens ein weiteres Kommunikationsmedium an die Hand gegeben werden, über das schnell und direkt eine Kommunikation hergestellt werden kann. Üblicherweise ist dies eine Telefonnummer, es kann aber auch ein Kontaktfeld sein. Ob eine Faxnummer ausreicht, ist sehr fraglich, da nicht jeder Nutzer ein Faxgerät hat. Das Problem dieser Vorschrift ist die unmittelbare Erreichbarkeit. Wird ein Kontaktformular genutzt, so muss darüber eine direkte Kommunikation möglich sein. Jüngst entschied der EuGH, dass das Kriterium bei einer Antwortzeit von einer Stunde erfüllt ist und zumindest in diesem Fall keine Telefonnummer nötig ist (Vorsicht: Dauert es mit der Antwort länger, wird es irgendwann nicht mehr unmittelbar sein). Auch das Telefon hat seine Tücken, denn wie es mit der ständigen Erreichbarkeit (natürlich nur zu üblichen Geschäftszeiten) aussieht, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich bewertet. Ist das Büro nicht ständig besetzt oder wird die Webseite neben einer anderen Erwerbstätigkeit betrieben, empfiehlt sich daher die Angabe einer Handynummer.
gefunden hier: http://www.impressumservice.de/?page_id=109
Da hast du deine Quelle aber nicht aufmerksam gelesen, Telefonnummer ist NICHT ZWINGEND NOTWENDIG:
Wer sich über solche Feinheiten Gedanken macht im bezug auf Impressum, sollte auch beachten, dass es kritischsit, Angaben im Impressum nicht barrierefrei zu gesatlten.Üblicherweise ist dies eine Telefonnummer, es kann aber auch ein Kontaktfeld sein. ... Wird ein Kontaktformular genutzt, so muss darüber eine direkte Kommunikation möglich sein. ... bei einer Antwortzeit von einer Stunde erfüllt ist und zumindest in diesem Fall keine Telefonnummer nötig ist ... Auch das Telefon hat seine Tücken, denn wie es mit der ständigen Erreichbarkeit (natürlich nur zu üblichen Geschäftszeiten) aussieht, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich bewertet.
Oft genutzt:
Angaben als Grafik anstatt Text. So hat ein Mensch, der auf einen Webreader angewiesen ist, keine Möglichkeit, die Angaben zu nutzen.
Gleiches gilt für Impressum in Flash/Java/sonstigen Third-Party Erweiterungen, sofern Inhalte der Webseite auch anders zugänglich sind, oder "maskierung" von EMailadressen durch Javascript.
Leider gibt es zu den Themen wenige klare Aussagen, zwar verschiedene Gerichtsverfahren, aber selsbt dort wiedersprechen sich Entscheidungen, oder können schon nach wenigen Monten hinfällig sein, da im Web ja immer die aktuelle Lage/Stand der Technik etc mitbeachtet werden muss.
Kill one man, and you are a murderer.
Kill millions of men, and you are a conqueror.
Kill them all, and you are a god. - Jean Rostand, Thoughts of a Biologist (1939)
geb ich dir recht...
sicher ist man nur wnen man ein RA dafür zur rate zieht...
ich lerne im mom das eine tel. vorhanden sein muß..
Kann euch nur abraten von euch er hatt bei mir selbst mehrer MRD Lose schulden außerdem sind noch viele andere Gläubiger an ihm dran!
Hat nach 1 1/2 seine Schulden bis heute noch nicht Bezahlt!
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