Warum aufregen, wenns doch andere Möglichkeiten gibt um an sein Geld zu kommen.
Mahnbescheid klar machen und gut ist. Musst zwar erst in Vorkasse gehen, aber wird ja dann vom Beschuldigten beglichen
Witzig die Passage mit 90 Tagen. Da hab ich was passendes:
http://www.gewerbeauskunft.de/urteil...urteilid=11098
LG