von Telefonnummer kann also nicht die Rede sein.TMG
§ 5 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
Allerdings geht aus einem Urteil hervor (http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bi...T&seance=ARRET), dass zusätzlich zur EMail Adresse ein weiterer Kommunikationsweg erforderlich ist.
Ich persönlich bin der Meinung, dass hier jegliche InstantMessaging Dienste oder Chats etc ausreichen dürften, allerdings müsste wohl im Einzelfall geklärt werden, inwieweit diese "unmittelbar" sind (also kein Dritter dazwischen, bei Skype bspw. die Server von Microsoft etc.).
Entscheiden muss es ja jeder selber, aber um keine Abmahnung zu riskieren, am besten ein Kontaktformular einrichten
- keine Rechtsberatung -