Grundsätzlich bin ich auch kein Freund von solch Sanktionen, allerdings bin ich es Leid, wenn User die AGB lesen, dann dennoch den Betreiber verkohlen müssen. Wird jemand gezwungen sich anzumelden, wenn ihn die AGB nicht gefallen?
Genauso besteht der Widerspruch, wenn die AGB geändert werden. Wem die neuen nicht gefallen, der wird ausbezahlt und gelöscht. So halte ich das auch mit inaktiven, die erst angeschrieben werden und wenn sie sich nach XX Tagen nicht melden, ausgezahlt und dann gelöscht werden.
Ich bin kein Halter für Karteileichen, die gerade in Loseseite ohne Ende vorhanden sind.
Was das "einbehalten" angeht, so habe ich das Userformular soweit erweitert, dass alles gelöscht wird, sei es bei Rallys, Doppler etc.
Was wiederum auch in den AGB definiert ist, wenn der User gelöscht wird, die Daten nicht restauriert werden können.
Wenn man Klamm als Beispiel nimmt, da sieht es doch nicht anders aus, wobei das ganze an sich noch krasser ist. Wenn man bei XX Seiten XX Milliarden angelegt hat, und wegen Bockmist auf einer Seite wegen was auch immer bei Klamm gesperrt wird, ist das "KOMPLETTE" guthaben futsch. Was kann da als Grundlage dienen, dass andere Seitenbetreiber dann das Guthaben nicht auszahlen? Ich erinner mich gern dann an ein Kommentar von Lukas: "Es sind ja nur Klammlose und haben keinen reellen Wert" Zitat Ende.
LG