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Thema: JMStV 2011 Kennzeichnung - Generator

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    JMStV 2011 Kennzeichnung - Generator

    Ab Januar 2011 tritt der neue JMStV in Kraft, demnach sollen Webseitenbetreiber Ihre Seite kennzeichnen um sie ggf. vor dem Zugriff von minderjährigen zu schützen.

    Webseitenbetreiber sind demnach (angeblich) verpflichtet die Webseiten entsprechend zu kennzeichnen damit diese von Jugendschutzprogrammen ausgewertet und ggf. gesperrt werden können.

    Bei einem wiederholten Verstoß gegen dieses Gesetz kann ein Bußgeld auferlegt werden. Das Gesetz ist zwar sehr umstritten, da es unmöglich scheint jede Seite korrekt zu kennzeichnen, aber wer seine Seite dennoch richtig Kennzeichnen möchte kann hierfür den folgenden Jugendschutz HTML Kennzeichnung Generator verwenden.

    Hier mel eine Kennzeichnung welche meiner Meinung nach zutreffen könnte:

    labels.rdf (Diese Datei ins Hauptverzeichnis der Seite kopieren)

    Folgende Inhalte könnten eure Seiten demnach enthalten:

    • Glücksspiel (Slots etc.)
    • Nacktdarstellungen sind nicht bekannnt, könnten aber vorhanden sein
    • Gewaltdarstellungen sind nicht bekannnt, könnten aber vorhanden sein
    • Potenziell anstößige Sprache ist nicht bekannnt, könnte aber vorhanden sein
    • Potenziell schädigende Aktivitäten sind unter Umständen vorhanden, jedoch nicht bekannt
    • Benutzergenerierte Inhalte sind unter Umständen vorhanden, jedoch nicht bekannt

    Wer definitiv ausschließen kann, dass entsprechende Inhalte auf den Seiten vorkommen kann eine eigene RDF Datei mit diesem Generator erstellen.
    Code:
    <?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1"?>
    <rdf:RDF
      xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"
      xmlns:rdfs="http://www.w3.org/2000/01/rdf-schema#"
      xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
      xmlns:dcterms="http://purl.org/dc/terms/"
      xmlns:label="http://www.w3.org/2004/12/q/contentlabel#"
      xmlns:icra="http://www.icra.org/rdfs/vocabularyv03#">
      <rdf:Description rdf:about="">
        <dc:creator rdf:resource="http://www.icra.org" />
        <dcterms:issued>2010-12-13</dcterms:issued>
        <label:authorityFor>http://www.icra.org/rdfs/vocabularyv03#</label:authorityFor>
      </rdf:Description>
      <label:Ruleset>
        
        <label:hasHostRestrictions>
          <label:Hosts>
            <label:hostRestriction>example.com</label:hostRestriction>
          </label:Hosts>
        </label:hasHostRestrictions>
        <label:hasDefaultLabel rdf:resource="#label_1" />
        
        
      </label:Ruleset>
      <label:ContentLabel rdf:ID="label_1">
        <icra:nz>1</icra:nz><icra:nz>1</icra:nz><icra:vz>1</icra:vz><icra:lz>1</icra:lz><icra:oe>1</icra:oe><icra:oz>1</icra:oz><icra:cz>1</icra:cz><icra:nz>0</icra:nz><icra:nz>0</icra:nz><icra:vz>0</icra:vz><icra:lz>0</icra:lz><icra:oz>0</icra:oz><icra:cz>0</icra:cz>
        <rdfs:label>No nudity; No nudity; No violence; No potentially offensive language; Gambling; No potentially harmful activities; No user-generated content; </rdfs:label>
      </label:ContentLabel>
    </rdf:RDF>
    HTML Code:

    HTML-Code:
    <link rel="meta" href="http://example.com/labels.rdf" type="application/rdf+xml" title="ICRA labels" />
    <meta http-equiv="pics-label" content='(pics-1.1 "http://www.icra.org/ratingsv02.html" comment "jusprog.de 1." l gen true for "http://example.com/"  r (nz 0 nz 0 vz 0 lz 0 oe 1 oz 0 cz 0 nz 1 nz 1 vz 1 lz 1 oz 1 cz 1 ) "http://www.rsac.org/ratingsv01.html" l gen true for "http://example.com/" r (n 0 s 0 v 0 l 0))'>
    
    <meta http-equiv="pics-Label" content='(pics-1.1 "http://www.icra.org/pics/vocabularyv03/" comment "jusprog.de 1." l gen true for "http://example.com/" r (n 0 s 3 v 0 l 0 oa 0 ob 0 oc 0 od 0 oe 0 of 0 og 0 oh 0 c 0))'>
    Dies bitte in den head-Bereich wobei example.com jeweils durch die Domain ersetzt werden muss. Wer sich unsicher ist wie er seine Webseite kennzeichnen sollte, sollte einen Rechtsanwalt befragen. Die o.g. Konfiguration ist Beispielhaft, wir haften nicht für falsche Angaben.
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    moin,

    hier ein beitrag mit vielen antworten zu dem thema

    http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/


    MfG
    DimpleX

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von FloMK
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    Ich versteh das alles nicht.

    Angenommen ich erstelle eine ganz normale Infoseite, bei der mein Basketballteam vorgestellt wird, sowie Trainingszeiten etc. und auch ein Forum, als was und vorallem WIE soll ich die Seite einstufen bzw. kennzeichnen?

    LG

  4. #4
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    Danke Dir Dimplex habe das mal direkt eingebaut bei mir

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von jpwfour
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    Zitat Zitat von FloMK Beitrag anzeigen
    Ich versteh das alles nicht.

    Angenommen ich erstelle eine ganz normale Infoseite, bei der mein Basketballteam vorgestellt wird, sowie Trainingszeiten etc. und auch ein Forum, als was und vorallem WIE soll ich die Seite einstufen bzw. kennzeichnen?

    LG
    Da im Forum User die Inhalte generieren, solltest du bei allen Punkten, die "Sprache" betreffen, mind. "könnte vorhanden sein" angeben.

    Im Prinzip kann man die Option "Könnte vorhanden sein" natürlich einfach in jedem Bereich wählen und ist damit evtl. erstmal auf der sicheren Seite. Aber ich vermute mal, dass bei explizit durch den Verantwortlichen generierter Inhalte ein "könnte" nicht ausreicht, sondern man dann schon ein "vorhanden" angeben muss, dazu wird man aber wohl erste Urteile abwarten müssen

    Die größte Frage ist aber, wie die Filterprogramme arbeiten (werden), welcher Webbi würde denn schon ein "könnte" angeben, wenn der IE ab Version 9 (bspw.) solche Seiten generell mit dicken Warnmeldungen blockt?

    Man kann ja auch einfach mal abwarten, auch am 1. Januar werden die nicht gleich groß Razzia machen und 80% aller Webseitenbetreiber für die nächsten 10 Jahre wegsperren, abgesehen davon ist der Protest dagegen ja schon vorhanden, also bevor man so einen "Schwachsinn" einbaut, lieber am Protest teilnehmen
    Kill one man, and you are a murderer.
    Kill millions of men, and you are a conqueror.
    Kill them all, and you are a god.
    - Jean Rostand, Thoughts of a Biologist (1939)

  6. #6

    Bulls**t

    Dieser Generator ist großer Mist! Er passt nicht zu der Hälfte der Möglichkeiten, die das Internet bietet.
    Übrigens zum Thema:

    In allen Artikeln, die ich bis jetzt schon gesehen habe, raten Experten dazu, NICHT zu kennzeichnen. Der einzige der dazu rät ist unser Innenminister. Für mich ist das Zensur. Großangelegt. Das einzige, was man tun soll, ist einen Jugendschutzbeauftragten in das Impressum zu schreiben, so, wie es das Gesetz vorsieht, mit Adresse, Email und Telefonnummer. Natürlich kann man auch selbst als Jugendschutzbeauftragter in Erscheinung treten, falls mich nicht alles täuscht, muss dies halt hin schreiben. Das ganze ist noch nichts halbes und noch nichts ganzes. "Bindende freiwillige Selbstverpflichtung" dürfte doch alles sagen.

    Und das der Generator Müll ist liegt daran, dass nirgends in dem Gesetz Kriterien festgelegt sind, nach denen klassifiziert werden soll. Was mache ich Beispielsweise, wenn ich Downloads anbiete? Was, wenn ich Dinge verkaufe. Ab 12 Jahren ist man erst eingeschränkt geschäftsfähig, müsste also bedeute, meine Seite ist ab 12 Jahren. Aber es ist in keinem der Gesetze Deutschlands verankert, ab welchem Betrag der Taschengeldparagraph endet, das Taschengeld ein relativer Begriff ist. Als ich noch 20€ Taschengeld im Monat bekommen habe, bekamen andere 100€. Ihr versteht. Ich mache also meine Seite ab 12. Aber stimmt das wirklich? Wenn ich mich irre, kann mich das 3000,00€ kosten!?

    Ich werde mich der Bewegung anschließen und nicht kennzeichnen, bis es klare Richtlinien gibt, bei denen man nicht Sozialassistent sein muss, um sie ordentlich einschätzen zu können.

    Grüße
    Benjamin
    forum.vimerito.de
    vimerito - Das Paid4Script

  7. #7
    Neuer Benutzer
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    Ausrufezeichen

    Hallo liebe VMS - Gemeinde,

    nach einer kleinen Recherge im INet und insgesamt drei telefonaten, mit der Bundesprüfstelle, der Medienanstalt München und schlussendlich mit der Medienanstalt Sachsen-Anhalt wurde mir folgendes zum JMStV mitgeteilt.

    1. Das JMStV ist zwar grundsätzlich Länderübergreifend denn noch gibt es "kleinere" Abweichungen von Land zu Land. Deshalb sei empfohlen sich bei der Landeszuständigen Medienanstalt zu eurem Dienst zu erkundigen.

    2. Eine extra Kennzeichung für bspw. Werbenetzwerke besteht nur, sofern Werbung auch auf der Seite des Netzwerkes angezeigt wird.

    3. Als Loseseite ist es empfehlenswert, eine solche Kennzeichunng anzubringen, da die Werbung dort explizit angesehen wird.

    Fragen dazu werden sehr gern von den zuständigen Behörden sofern beantwortbar auch beantwortet.

    hier nochmal ein Link zu der Seite des FSM, dieser wurde mir von meinem zuständigen Mitarbeiter der Medienanstalt gesendet.

    http://fsm.de/de/jmstv-2011#Verpflichtung

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von hankfromhelvete
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    Muss man so einen hässlichen "ICRA-Button" unbedingt einfügen? Und dann noch sogar mit Backlink

    /edit
    Für die Shop-Betreiber unter uns:
    99 % der Online-Händler können die geplanten Neuregelungen komplett ignorieren!

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    JMStV scheitert an NRW!

    Da kann man nur Danke sagen
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  10. #10
    Gesperrt
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    geil mus sich mir ja keinenb kopf machen wenn in nrw nit küt^^

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