moin,
hier ein beitrag mit vielen antworten zu dem thema
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/
MfG
DimpleX
moin,
hier ein beitrag mit vielen antworten zu dem thema
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/
MfG
DimpleX
Ich versteh das alles nicht.
Angenommen ich erstelle eine ganz normale Infoseite, bei der mein Basketballteam vorgestellt wird, sowie Trainingszeiten etc. und auch ein Forum, als was und vorallem WIE soll ich die Seite einstufen bzw. kennzeichnen?
LG
Danke Dir Dimplex habe das mal direkt eingebaut bei mir
Da im Forum User die Inhalte generieren, solltest du bei allen Punkten, die "Sprache" betreffen, mind. "könnte vorhanden sein" angeben.
Im Prinzip kann man die Option "Könnte vorhanden sein" natürlich einfach in jedem Bereich wählen und ist damit evtl. erstmal auf der sicheren Seite. Aber ich vermute mal, dass bei explizit durch den Verantwortlichen generierter Inhalte ein "könnte" nicht ausreicht, sondern man dann schon ein "vorhanden" angeben muss, dazu wird man aber wohl erste Urteile abwarten müssen
Die größte Frage ist aber, wie die Filterprogramme arbeiten (werden), welcher Webbi würde denn schon ein "könnte" angeben, wenn der IE ab Version 9 (bspw.) solche Seiten generell mit dicken Warnmeldungen blockt?
Man kann ja auch einfach mal abwarten, auch am 1. Januar werden die nicht gleich groß Razzia machen und 80% aller Webseitenbetreiber für die nächsten 10 Jahre wegsperren, abgesehen davon ist der Protest dagegen ja schon vorhanden, also bevor man so einen "Schwachsinn" einbaut, lieber am Protest teilnehmen
Kill one man, and you are a murderer.
Kill millions of men, and you are a conqueror.
Kill them all, and you are a god. - Jean Rostand, Thoughts of a Biologist (1939)
Dieser Generator ist großer Mist! Er passt nicht zu der Hälfte der Möglichkeiten, die das Internet bietet.
Übrigens zum Thema:
In allen Artikeln, die ich bis jetzt schon gesehen habe, raten Experten dazu, NICHT zu kennzeichnen. Der einzige der dazu rät ist unser Innenminister. Für mich ist das Zensur. Großangelegt. Das einzige, was man tun soll, ist einen Jugendschutzbeauftragten in das Impressum zu schreiben, so, wie es das Gesetz vorsieht, mit Adresse, Email und Telefonnummer. Natürlich kann man auch selbst als Jugendschutzbeauftragter in Erscheinung treten, falls mich nicht alles täuscht, muss dies halt hin schreiben. Das ganze ist noch nichts halbes und noch nichts ganzes. "Bindende freiwillige Selbstverpflichtung" dürfte doch alles sagen.
Und das der Generator Müll ist liegt daran, dass nirgends in dem Gesetz Kriterien festgelegt sind, nach denen klassifiziert werden soll. Was mache ich Beispielsweise, wenn ich Downloads anbiete? Was, wenn ich Dinge verkaufe. Ab 12 Jahren ist man erst eingeschränkt geschäftsfähig, müsste also bedeute, meine Seite ist ab 12 Jahren. Aber es ist in keinem der Gesetze Deutschlands verankert, ab welchem Betrag der Taschengeldparagraph endet, das Taschengeld ein relativer Begriff ist. Als ich noch 20€ Taschengeld im Monat bekommen habe, bekamen andere 100€. Ihr versteht. Ich mache also meine Seite ab 12. Aber stimmt das wirklich? Wenn ich mich irre, kann mich das 3000,00€ kosten!?
Ich werde mich der Bewegung anschließen und nicht kennzeichnen, bis es klare Richtlinien gibt, bei denen man nicht Sozialassistent sein muss, um sie ordentlich einschätzen zu können.
Grüße
Benjamin
forum.vimerito.de
vimerito - Das Paid4Script