Du hast die Möglichkeit, bei einer AGB Änderung, die !"zu deinem Nachteil"! erfolgt, eine außerordentliche Kündigung zu beantragen. Das Guthaben muss dabei vollständig ausgezahlt werden.
Wie immer, keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung (die ich immer wieder wiederhole)
Zum Vorschlag mit der Seitenprüfung:
Not gonna happen.
Das Problem ist, dass ein "Test" zu subjektiv ist. Abgesehen davon sprießen Werbenetzwerke und Seiten aus dem Boden wir Pilze. Da alle zu bewerten, selbst wenn es nach einem fixen Ja/Nein-Fragebogen wäre, dürfte Ewigkeiten dauern.
Zum Newsletterproblem:
Ich kapier nicht, was viele Werbenetzwerke davor haben. Ich bin nicht bei vielen Werbenetzwerken angemeldet (vl. 4 oder so; aus ehemaligen Zeiten), aber ich hab einen drin, der mir immer auf die Nerven geht.
Nicht, dass die Werbung in einer Fußnote oder so drin ist, damit hab ich kein Problem, aber wenn das "Kampagnenbenachrichtigung"-Häkchen verbuggt ist und dann noch ein Newsletter kommt, weil der Webmaster eine Ach-so-geniale Aktion abgestaubt hat, bin ich schon leicht sauer.
Da bin ich allerdings nicht wirklich informiert, wie das mit der Rechtslage aussieht. Man darf zwar Benachrichtigungen verschicken, wenn man das explizit in die AGB reinschreibt, ob das rechtens ist, bin ich mir aber nicht sicher.
Zum Alter:
Wie bereits gesagt, hat das Alter wohl kaum etwas mit wirtschaftlichen Denken und Umgang zu tun. Sieht man ja auch bei M *hust, hust* B.
Mein Wort zum Sonntag.
(Der Post war nur generell zum WNW-Problem. Nicht spezifisch auf/an irgendwen gerichtet.)