Zitat von dude32 meinte eigendlich das einbuchen von usern ins werbenetzwerk für fehler am interface kann der wn-betreiber nicht haften (fremdinterfaces) naja würd ich nicht sagen wenn der wn-betreiber das interface zur verfügung stellt dann ist es ja eigentlich von ihm abgesegnet ??? weil es ja in diesem sinne seine software für kunden ist
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