moin,

na so einfach ist das nicht wenn die person u18 ist gibt ja so taschengeld § glaube BGB §110 ist das

da kann dir erziehungsberechtigter auch strich durch die rechnung machen

dennoch wünsche ich dir viel erfolg deine lose oder gegenwert wieder zubekommen

DimpleX


Zitat Zitat von xb8tom Beitrag anzeigen
Wird einfach sein , einmal die Mutter anrufen , ihr alles erklären . Fertig.