moin, na so einfach ist das nicht wenn die person u18 ist gibt ja so taschengeld § glaube BGB §110 ist das da kann dir erziehungsberechtigter auch strich durch die rechnung machen dennoch wünsche ich dir viel erfolg deine lose oder gegenwert wieder zubekommen DimpleX Zitat von xb8tom Wird einfach sein , einmal die Mutter anrufen , ihr alles erklären . Fertig.
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