@Masterphil
ne bankdaten darf man selbst mit Erlaubnis nicht Veröffentlichen,
wie gesagt ich kenne mich aus,
Unter den Emails und PN steht immer Rechtlicher Hinweiß und wird auch mit Roter Farbe besser erkenn bar gemach^^.
Aber egal
@Masterphil
ne bankdaten darf man selbst mit Erlaubnis nicht Veröffentlichen,
wie gesagt ich kenne mich aus,
Unter den Emails und PN steht immer Rechtlicher Hinweiß und wird auch mit Roter Farbe besser erkenn bar gemach^^.
Aber egal
Wie kommt es das dich da so gut angeblich auskennst?
also ausser meine ms server admin habe ich noch ne ihk(industrie & handelskammer) CCA(CallCenterAgent) ausbildung und da wird viel auf Datenschutz eingegangen , weil mich wundert es nur das Du dich auskennst jedoch nicht wirklich dranhälst
DimpleX
http://www.e-recht24.de/news/sonstige/1061.html
hier steht einwandfrei das eine ungenehmigte Veröffentlichen von privaten E-Mail-Nachrichten eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte gem. §823 BGB darstellt und das unabhängig davon ob dem vorab wiedersprochen wurde oder nicht....
Dies ist Egal dies Trifft erst am dem 11.6 ein,
noch ist dieses Urteil nicht Geltend
Falsch, du hast die Infobox mit dem Titel:
Onlineshopbetreiber und eBay Händler: Abmahnung droht!
bezüglich des neuen Wiederrufsrechts gelesen. Das ist erst ab den 11.6. gültig.
Das Urteil (steht darunter) vom 28.5.2008 (Az. 28 O 157/08) ist sehr wohl schon gültig...