Zitat Zitat von MeisterTengal Beitrag anzeigen
Dazu darf ich sogar kostenpflichtigen Schadenersatz anfordern von ihnen da sie auch die AGB Akzeptiert haben, wo auch im Punkt 9 Dies steht.
Dann musst du aber erstmal beweisen, dass er sich wirklich aus freiem Willen angemeldet hat.