Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
Man kann auch abmahnen wenn noch kein Schaden entstanden ist, aber zu erwarten, dass in naher Zukunft durch ein Fehlverhalten ein Schaden entstehen wird. Es wird ja ein Verstoß gegen Gesetze abgemahnt, mit der Bitte es zu unterlassen.
Nice geschrieben

Nun kommen wir wieder zum Anfang der Diskussion:

Zitat Zitat von eaxo Beitrag anzeigen
Hallo,
Ist das denn das einzige Mittel um den Zustand der Abmahnwürdig ist zu ändern?
Wenn du als Rechteinhaber den Rechtsverletzer anschreibst und

  • ihn bittest sein Tun zu unterlassen,
  • auf deine Bereitschaft hinweist deine Rechte auch mit anwaltlicher Unterstützung einzufordern und
  • den Willen äußerst innerhalb einer festgelegten Frist eine einvernehmliche Lösung für das Problem des bereits entstandenen Schaden zu finden

solltest du doch keine Nachteile bei der Wahrung deiner Rechte haben.
Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
Aber wo ist dann die Strafe? Gesetze sind dafür da, dass sie eingehalten werden müssen.
Wenn das kostenlos wäre, würden alle erst einmal gegen sämtliche Gesetze verstoßen, bis sie darum gebeten werden es zu lassen. Wo das hinführt kann sich doch jeder ausmalen.
Es geht Dir darum jemanden zu bestrafen, nicht darum Dein Recht auf Entschädigung einzufordern, leider.......
Denn, und hier wiederhole ich mich gerne nochmal, einen Schadensersatz bekommst Du durch eine kostenpflichtige Abmahnung nicht.

Was Recht ist muß Recht bleiben, so sind sie halt, die Deutschen...............

Aber die deutsche Gesetzgebung hat hier völlig versagt, oder waren es doch die Lobbyisten der Rechtsanwälte, die hier ein leichte Einnahmeqquelle gesehen haben?
Daher ist für mich die EPetition eine logische Vorgehensweise.