Man kann auch abmahnen wenn noch kein Schaden entstanden ist, aber zu erwarten, dass in naher Zukunft durch ein Fehlverhalten ein Schaden entstehen wird. Es wird ja ein Verstoß gegen Gesetze abgemahnt, mit der Bitte es zu unterlassen.Wenn es keinen Schaden gibt, gibt es keinen Streitwert, also keine Abmahnung.
Es gibt einige Delikte wo kein direkter Schaden entstanden ist z.B. Beleidigung, aber auch hier muss ein Streitwert ermittelt werden, denn ohne geht es nicht.
Das mit der Privatseiten-Abzocke ist natürlich korrekt, jedoch kann man hier dann auch leicht Einspruch gegen die Kosten erheben, das geht auch ohne Anwalt.