Ja, da hast du Recht das es bei denen nicht mit rechten Dingen zugeht ist ja bekannt, ich ging jedoch vom Normalfall aus
Man muss einen Streitwert angeben, ohne geht es nicht, und dieser ist ja nur Vorläufig, und kann noch vom Gericht geändert werden, vorrausgesetzt eine Seite ist nicht einverstanden und die andere Seite klagt.
Un in der Praxis hat sich halt durchgesetzt das bei einfachen Wettbewerbsverstößen ein Streitwert von 10.000€ - 25.000€ genommen wird. Bei Paten- und Markenstreitigkeiten sogar 50.000€
Siehe auch:
Warum ist der Streitwert oder Gegenstandswert der Abmahnung so hoch ?
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird am wirtschaftlichen Interesse des Abmahnenden an der Unterlassung des abgemahnten Handelns festgemacht. Es kommt nicht darauf an, ob und wie viel Gewinn der Abgemahnte mit seiner Rechtsverletzung erzielt hat oder hätte.