Weil man es vielleicht früh genug mitbekommt, und schnell abmahnt um einen Schaden zu verhindern.Warum muß der Abmahnbeauftragende nicht seinen Schaden aufzeigen?
Eben das sollen ja Abmahnungen verhindern, denn eine Klage käme den Abgemahnten wesentlich teurer. Natürlich könnte man auch sofort Klagen, aber dauert zu lange. Und so gibt es halt eine außergerichtliche Einigung welche wesentlich günstiger ist. Bei so großen Streitwerten geht es ja vors Landgericht, Anwaltspflicht da wird es also nochmal teuer für beide Seiten (bzw. für den Abgemahnten der ja i.d.R. die Kosten tragen muss.)Man verklagt den Seitenbetreiber, denn schliesslich hat er gegen geltendes Gesetz verstossen.
Natürlich ist das nicht der Sinn dahinter, aber hast du persönlich ja nix von, sondern nur dein befreundeter Anwalt.Ich suche eine Seite, die gegen das Gestz verstösst, mache eine Seite auf, die sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Schwups bin ich ein Mitbewerber und mein befreundeter RA wird mit der Abmahnung beauftragt.