In der Kontroverse um die rechtliche Zulässigkeit von Webanalyse-Tools haben nun erstmals alle obersten Datenschutzbehörden gemeinsam Position bezogen. Auf ihrer Konferenz in Stralsund Ende letzter Woche fassten sie einen Beschluss darüber, welche rechtlichen Vorgaben beim Einsatz von Webanalyse-Tools zu beachten sind. Das marktführende Tool „Google Analytics“ erfüllt diese Vorgaben derzeit ganz klar nicht.
Mehr Infos hierzum im Shopbetreiber-Blog:
Oberste Datenschutzbehörden stufen Google Analytics als rechtswidrig ein
Meine Konsequenz: Analytics überall ausgebaut. Hoffentlich hab ich es nicht irgendwo vergessen