In der Kontroverse um die rechtliche Zulässigkeit von Webanalyse-Tools haben nun erstmals alle obersten Datenschutzbehörden gemeinsam Position bezogen. Auf ihrer Konferenz in Stralsund Ende letzter Woche fassten sie einen Beschluss darüber, welche rechtlichen Vorgaben beim Einsatz von Webanalyse-Tools zu beachten sind. Das marktführende Tool „Google Analytics“ erfüllt diese Vorgaben derzeit ganz klar nicht.

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Oberste Datenschutzbehörden stufen Google Analytics als rechtswidrig ein

Meine Konsequenz: Analytics überall ausgebaut. Hoffentlich hab ich es nicht irgendwo vergessen