Es ist eine Grauzone und da es noch keine entsprechende Rechtssprechung gibt auch nur Kaffeesatz lesen.
Wie ich es schon geschrieben habe: Wichtig ist das die Seitenbetreiber ihrerseits nicht eBesucher verkaufen oder kaufen (eine Wechselstube betreiben) und schon garnicht auf der jeweilgen Slotseite.
Man kann auch Lose kaufen und nur weil es der Betreiber von klamm nicht macht bedeutet es nicht, das Lose keinen Wert haben. Man nennt ihn nur "Wiederbeschaffungswert".
Die Besonderheit ist doch folgende: Man zwar über eBesucher.de eBesucher kaufen, aber nicht wieder verkaufen. Da fehlt ein wichtiges Element in der Kette.
Und wie ich es schon geschrieben habe: In jedem Casino kann man am Schalter seinen Gewinn direkt dort wieder in € einlösen, bzw. seine € in die Spielwährung umtauschen.