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Geblitzt
Heute hat mein Vater, auf den mein Fahrzeug angemeldet ist, einen Brief erhalten das er geblitzt wurde. Auf dem Foto war ein Bild von mir zu sehen. Da ich mich noch in der Probezeit befinde möchten wir natürlich nur ungern angeben das ich das war.
Zulässige Geschwindigkeit: 130 km/h
Festegestellte Geschwindigkeit (nach Abzug der Toleranz): 174 km/h
Mach eine Übertretung von 44km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Als Beweismittel ist eine Video-Band-Aufzeichnung angegeben
Laut Bußgeldrechner:
- 160 Euro Bußgeld
- 3 Punkte
- 1 Monat Fahrverbot
In dem Schreiben steht das es einem frei steht zum Vorwurf eine Aussage zu machen, sofern dies nicht gemacht wird, kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
Wenn mein Vater nun einfach nicht antwortet, macht er ja keine Falschaussage. Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht, ob das funktioniert?
Ich danke schon einmal für eure Antworten.
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Hallo
Ohne dir zu nahe zu treten sag ich dir , du hast es verdient wer schon in der Probezeit so fährt , wird später nicht langsamer fahren .
MFG
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richtig, mach ruhig die nachschulung , musst ich schließlich damals auch !!
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Neuer Benutzer
Bei der Nachschulung (MPU) würde ich mit Sicherheit durchfallen, habe da schon einiges gelesen drüber. Ist das wirklich so schlimm. Wo ich allerdings viel mehr Angst vor habe ist die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Denn wenn ich dann noch 2x Geschwindigkeit überschreite ist der Lappen erstmal automatisch weg. Und da reicht es schon 10km/h zu schnell zu fahren.
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ähm, mpu = Medizinisch-Psychologische Untersuchung, man sagt auch idiotentest( und da sind die fragen manchmal echt nicht ohne, ohne vorbereitung kann man da echt leicht durchfallen, weil die frage eher idiotisch sind, als wirklich sinnvoll: welche farbe hat der weihnachtsmann: antwort: es gibt keinen ;D ) den meinte ich aber nicht...den wirst du sicherlich auich nicht machen müssen, denk ich mal. bei der normalen nachschulung musste paar wochen nur theorie machen, dann einmal praxis..man kann da allerdings bei beidem nicht durchfallen ( sowars jedenfalls damals bei mir). den idiotentest musste soweit ich erst machen, wenn alkohol etc. im spiel waren. aber wieso fragste da nicht einfach mal irgendwen der das wissen müsste? anwalt, alter fahrlerer, etc.?
also das mit den 2 jahren verlängerung stimmt,die hatte ich damals auch draufbekommen.
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Idioten test : http://www.topster.eu/idiotentest/
Dabei habt ihr recht dabei wir man verrückt
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Neuer Benutzer
Okay das mit MPU ist dann eine Fehlinfo. Rechtsanwalt werde ich Freitag kontaktieren ist ja leider verlängertes Wochenende. Weißt du noch wie teuer die Nachschulung war?
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