Das ist nicht ganz korrekt, da du keine rechte an etwas hast, was du noch nicht bezahlt hast.
weiterhin kann schwab sicherlich auch eine lieferschwierigkeit vorschieben und somit vom vertrag zurücktreten.
Andersfalls kann niemand eine Leistung einklagen, die im vorfeld nicht bezahlt wurde. schwab hat sicherlich ausschlußklauseln in ihren AGB, aber das können mit sicherheit nur anwälte klären.
Wenn aber jemand die tom toms eingeklagt hat, lasse ich mich gerne belehren
aber interessant ist das schon, mal sehen wer recht hat und wer letztendlich recht bekommt (in diesem Land).
Bei nicht vorhandenem Artikel wird laut AGB ein qualitativ und preislich gleichwertiger Artikel geliefert *g*weiterhin kann schwab sicherlich auch eine lieferschwierigkeit vorschieben und somit vom vertrag zurücktreten.
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hat jemand in Haushalts üblichen Mengen bestellt?
Glaube habe da von einer bestellung von 150 stück gelesen.
Ich glaube nicht daran, das ihr durch kommt, aber es geschehen ja aber auch noch wunder.
wer dann wirklich durch kommt, dem kaufe ich 1 oder zwei zu einem guten preis ab!!
Mehrere Kleinbestellungen auf verschiedene Angehörigehat jemand in Haushalts üblichen Mengen bestellt?
Hatte auch 3 Bestellungen zu je 15 Stück, hier hat mein Anwalt gesagt das er das zwar versuchen könnte einzuklagen die Chancen aber auf Grund der haushaltsunüblichen Menge sehr gering wären.
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Hallo zusammen,
endlich kann ich mal meine Rechtskenntnisse anwenden
Das ist nicht richtig. Wichtig ist zuerst die Frage ob ein Kaufvertrag zustande kam oder nicht. Das Gesetz abstrahiert hier mit dem Verpflichtungsgeschäft und dem Erfüllungsgeschäft. Durch das Verpflichtungsgeschäft ( ich verpflichte mich den Preis x zu entrichten und den Artikel in meinen Besitz zu übernehmen bzw. Schwab verpflichtet sich das Geld anzunehmen und das Gerät in Euren Besitz zu übergeben ) ist de fakto dann ein Kaufvertrag entstanden. Da ist es auch völlig wurscht ob man bezahlt hat oder nicht.
Sollte dann ein Gericht entscheiden, dass ein Kaufvertrag zustande kam ( achtung. ...haushaltsüblich .. und auch 5 sind normalerweise nicht haushaltsüblich ) hat Schwab sich erstmal dran zu halten. Jedoch haben sie eben die Möglichkeit den Vertrag aufgrund verschiedener Möglichkeiten anzufechten. Wenn Sie das getan haben ist - egal ob ihr einverstanden seid oder nicht - der Vertrag "ex tunc" nichtig ( §142 (1) BGB ). Nun müsstet ihr wieder tätig werden und vor Gericht ziehen. Denn - bei bestimmten Anfechtungsgründen macht sich aber der anfechtende Schadenersatzpflichtig ( §122 BGB (1) ).
Also viele wenns abers und vielleichts... aber so mal meine kleine Einschätzung
LG
do1jz
gibt es denn schon wieder was neues??
Bislang nur den üblichen Schriftverkehr mit Rechtschutzversicherung bezüglich Kostenübernahme, zeitgleich noch ein Schreiben an Schwab Versand das die Anfechtung angefechtet wird .
Anwalt meinte allerdings von Anfang an, das wir es mit einem Vergleich probieren, da dort die Chancen höher sind. Sprich: 1 Navi liefern und wir verzichten auf den Rest .
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