Schöner thread
nur kommt ein Kaufvertrag zu stande, wenn die Ware/dienstleistung bezahlt wurde, denn auch nur dann besteht ein anspruch darauf - Leider.
aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren und werde mir auch das aktenzeichen dazu notieren, fals jemand vor gericht gewinnt, was ich nicht glaube.
Wurde noch nicht bezahlt, kann jeder der beiden vetragspartner zu jeder zeit vom verkauf zurück treten.
das gleich war beim quelle-fernseher, nur die schon im vorfeld bezahlt hatten, bekamen einen, da der kaufvertrag rechtskräftig war.