Unter dem Login Formular:
Achtung AGB-Änderung. Neue AGB ab 23.02.2009. Mit dem Login akzeptiere ich die AGB.
Dabei das Wort AGB verlinkt auf den Text der AGB:

Achtung AGB-Änderung. Neue AGB ab 23. Februar 2009.
Bestandskunden (Kunden, die sich vor dem 23. Februar 2009 registriert haben) können der Geltung der neuen AGB durch Erklärung bis spätestens zum 15. April 2009 schriftlich oder in Textform gegenüber XXXX widersprechen. In diesem Fall werden die neuen AGB nicht Vertragsbestandteil. XXX behält sich jedoch vor, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.
(...)
Kann ich als "Bestandskunde" nun den AGB noch widersprechen, obwohl ich mich schon eingeloggt habe?

Wenn nein, da ich ja schriftlich Widersprechen kann, wie lange ist das noch der Spielraum,
also bzw. kann ich erst Widersprechen, mich dann aber einloggen und damit erkenne ich die neuen AGB nicht an?
Dann könnte man ja auch erst einloggen, und dann den Brief abschicken, da ja der erst 2-3 Tage später ankommt