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Thema: Impressum

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von jpwfour
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    Impressum

    So, hier zwar eher als Information, aber falls jemand gegenteilige Informationen /Wissen hat, kann er uns das hier gerne mitteilen:

    http://www.vms-tutorial.de/wiki/VMS1...ressumspflicht

    Im VMS-Tutorial haben wir 2 Email-Adressen, sowie ein Kontaktformular, dass sollte ausreichen, und eben nach dem europäischen Gerichtshof muss eine Telefonnummer NICHT vorhanden sein.
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    - Jean Rostand, Thoughts of a Biologist (1939)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Hm, mit der zweiten Kontaktmöglichkeit, da sollte doch die Anschrift an sich neben einer E-Addi auch ausreichen oder sehe ich das falsch?

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von jpwfour
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    Die Anschrift ist ja sowieso schon Vorschrift:

    § 5 Allgemeine Informationspflichten (TMG)

    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
    1.den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, (...),
    2.Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
    Und um 2. geht es nun, da man ja im Gesetz nachlesen kann, dass nicht explizit was von Telefonnummer dasteht...

    Also Anschrift sowieso, aber halt auch Email und noch eine weitere Form der elektronischen Kontaktaufnahmemöglichkeit, da ja in der Mehrzahl gesprochen wird (so wie ich den Gesetzestext interpretiere), und da hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass das Kontaktformular zusätzlich ausreicht.
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  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Es stimmt das keine Telefonummer reinmuss aber nur wenn es eine alternative gibt die eine unmittelbare und effiziente Kommunikation gewährleistet.

    Sie hier: (das Urteil)
    http://stroemer.de/index.php/de/ents...rkennzeichnung


    Punkt 31

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    wenn es eine alternative gibt die eine unmittelbare und effiziente Kommunikation gewährleistet
    ICQ, Skype, Forum, Chat dürften das ja möglich machen.
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von cdp Beitrag anzeigen
    ICQ, Skype, Forum, Chat dürften das ja möglich machen.

    erkunidge ich mich gerade

    auch das ist hier:

    http://www.vms-tutorial.de/wiki/VMS1_Tutorial:Impressum

    aber auch nicht gegeben ^^



    http://www.law-podcasting.de/gehoert...einer-webseite

    ist ganz interressant

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von jpwfour
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    Aha, und du definierst jetzt unmittelbar?
    Stimmt, am Telefon ist man ja auch ständig erreichbar 24/7

    Außerdem: (Zitat aus PN)
    schnell bedeutet in dem fall eine antwort innherlab von ca. 30 minuten was Ihr ja nicht schafft.
    1. Wie/Wo hast du das getestet?
    2. Wie kommst du auf die 30 Minuten?
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  8. #8
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von jpwfour Beitrag anzeigen
    Aha, und du definierst jetzt unmittelbar?
    Stimmt, am Telefon ist man ja auch ständig erreichbar 24/7

    Außerdem: (Zitat aus PN)
    1. Wie/Wo hast du das getestet?
    2. Wie kommst du auf die 30 Minuten?

    es sind 30-60 minuten

    das steht in deinem urteil in Punkt 8

    Ich habe nie gesagt das man am telefon 24/7 erreichbar ist. Ich gebe hier nur wieder wie das urteil es sagt.

    Über den Sinn und den Unsinn müssen wir ja nicht diskutieren.

    Achja und zum ICQ ist es denke ich wie mit dem kontaktformular das auch hier schnell geantwortet werden müsste damit das gültig ist.

    Habe das auf die schnelle keine seröse quelle gefunden


    achja ich gehe davon aus das Ihr nicht innerhlab von 30-60 minuten antworten könnt. Gerne Teste ich das aber auch noch.


    und nochwas du bist echt der geilste diskutierst hier mit mir und stellst noch nichtmals auf deiner seite eine alternative wie eine elektronische anfragemaske zur verfügung

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