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Thema: Crody zieht nach

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von dude32
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    1.771
    wäre mal schön wenn sich die betreiber mal zu wort melden würden, warum sie diesen schritt gehen

    sie brauchen ja nicht mal die summe brutto auszahlen.............

    versteh die sponsoren zur zeit nicht
    www.scripte-box.de VMS,VMS2 und FWX

  2. #2

    Sowas kommt dann

    Also ich hab den eindruck hier wird sich um die Auszahlung gedrückt. Ich weiß schon garnicht mehr wie lange der Sponsor dabei solangsam näherte sich meine erste Auszahlung und nu dieß.
    Ich baue von dem kein Banner mehr ab den Usern hab ich stets gezahlt. Beim Umbuchen werden mir MwSt. abgezogen beim buchen erneut dann noch 25% und 1%.
    Von dem ganzen bleibt nicht mehr viel beim Banner buchen übrig. Ich bin bedankt.
    Dabei hab ich vor zwei tagen erst erneut die Domains eingetragen weil alles raus war und die interface erneuert. Die Arbeit hätte ich mir Sparen können.
    Zu guter letzt es gibt nicht mal ne Rechnung vieleicht muß ich den Webby erst fragen oder geht das schwarz am finanzamt vorbei?

    Guthaben 19.154285

    Das Guthaben in Höhe von 16,10 € (abzgl. MwSt.) wurde erfolgreich auf den Sponsorenaccount mit der ID 50024 Transferiert.

    Gesamtkosten
    12,750000 Euro
    Reloadsperrenzuschlag
    1.00 %
    + 25 % Betreibergebühr
    inkl. 19 % MwSt.
    16,096875 Euro

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Nach dem NL hab ich den direkt angeschrieben und gefragt wie das ist weil meine Seiten ja auch privat sind obwohl ja Paid4, Antwort habe ich bisher nicht

    Conegi habe ich schon lange deaktiviert, wer da Werbuguthaben von haben möchte kann mich gern ansprechen, da stehen auch 25 Euro

    Ich werde crody auch deaktivieren, ebenso wie ich das mit stacon.net gemacht habe da habe ich meine Auszahlung in 07 beantragt und bis heute nicht bekommen

    Mal sehen wie das noch weiter geht

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von jpwfour
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    Ist klar, dass man als Webbi solche Sponsoren erstmal sperren muss, da man ja ansonsten mit jedem Klick nur noch draufzahlt, wenn man keine Aussicht auf Auszahlung hat.

    Aber optimal ist die Lösung noch nicht, ad man ja Anspruch auf das verdiente Guthaben hat, und damit die Werbenetzwerke nicht glauben, dass sie sich Alles erlauben können, sollte da mal jemand gegen vorgehen, evtl halt mit dem Anwalt kommen etc....

    Ist klar, dass das nicht jeder kann, da man dazu schon nen Rechtsschutz haben sollte und sich das Guthaben natürlich auch in einem Bereich befinden sollte, wo es sich "lohnt", aber es würde vielleicht auch was für die mit weniger Guthaben bringen, wenn die merken, sie können das nicht so machen.
    Alternativ könnten sich die ganzen User zusammentun und den Sponsor boykottieren, aber das scheitert ja wieder an den Usern, die sowas nicht zu interessieren scheint
    Kill one man, and you are a murderer.
    Kill millions of men, and you are a conqueror.
    Kill them all, and you are a god.
    - Jean Rostand, Thoughts of a Biologist (1939)

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von riwasch
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    möchte mich nur kurz dazu äußern, da es für mich nervenschonender ist.............
    Dies Nachricht erreichte mich grade über den Support von a3h:
    Orginaltext
    """Sagen Sie mal, was machen Sie für einen Wind, Sie haben eine Paid4Seite, das heißt, diese Seite ist gewerblich und bedarf einer Gewerbeanmeldung.
    Eine Auszahlung erhalten Sie, wenn Sie die Auszahlungsgrenze erreicht haben und eine Gewerbeanmeldung als Kleinstbetrieb einreichen.
    Wenn Sie Ihren Account vorher löschen möchten, dann tun Sie das in Ihrem Usermenue.
    Wenn Sie meinen, Sie müßten einen Anwalt einschalten wegen 1,35 Euro, nur zu.
    Welches Sonderkündigungsrecht? In Ihrem Account ist der Link "Account löschen"

    Mit freundlichen Grüßen

    Team a3h.de"""

    Egal wie hoch das Guthaben, die Zahlen nicht mehr aus, wie ja eindeutig aus der Support-Nachricht hervorgeht
    Bei Crody haargenau das selbe!!

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Na dolle, d.h. also wir haben wieder mal für 0 geschuftet, denn Werbung können die behalten, die buche ich immer noch wo ich es will

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von riwasch
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von jenny Beitrag anzeigen
    na dolle, d.h. Also wir haben wieder mal für 0 geschuftet, denn werbung können die behalten, die buche ich immer noch wo ich es will
    so ist es !

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    5.206
    Zitat Zitat von Crody.de AGB
    § 2 - Auszahlung
    Crody.de zahlt ab einem Guthabenbetrag von 20.- Euro per Banküberweisung, oder per PayPal aus. Die Auszahlung erfolgt, sofern die ÜberprÜfung des Accounts sowie der Ref-Account positiv ausfällt. Die Auszahlungen erfolgen in der Regel spätestens zum 20. des Folgemonats nach Beantragung der Auszahlung.

    Jeder Account wird vor der Auszahlung geprüft und eventuelle Eigenklicks oder nicht regelkonforme Verdienststeigerungsversuche werden vorab abgezogen (User wird verwarnt und informiert). Eine Auszahlung ist Europaweit möglich sofern die IBAN und BIC angegeben wurden. Bei einer Banküberweisung werden aus Sicherheitsgründen nur Auszahlungen berücksichtig bei denen der Accountinhaber identisch mit dem Kontoinhaber ist - ist dies nicht der Fall so werden wir mit Ihnen in Kontakt treten. Sobald ein User eine Auszahlung beantragt darf keine Webseite im Account geändert oder gelöscht werden!
    Darin steht nichts von einer Auszahlung nur an gewerbetreibende, ergo müssten sie die AGB ändern. Im Fale einer AGB Änderung hat jeder User das Recht den neuen AGB zu widersprechen, der Betreiber hat dann 2 Möglichkeiten:

    1) Alte AGB behalten Wirksamkeit
    In dem Fall ändert sich nichts für den User, sein Account läuft unter den alten AGB weiter welche dann speziell für den User gültig sind, die neuen AGB haben keine Auswirkungen.

    2) Betreiber kündigt dem User
    In diesem Fall muss der Betreiber dem User kündigen und restliches Guthaben unabhängig von einer Auszahlgrenze auszahlen.

    Geregelt ist das ganze im §313 (3) BGB zur Auszahlung des Guthabens ist er verpflichtet §346 (1) BGB, einen netten Beigeschmack könnte man dem ganzen noch mit einem verweis auf §346 (4) BGB hinzufügen in dem von Schadensersatz gesprochen wird, wenn die Auszahlung nicht erfolgt.

    Wenn er sich dann noch weigert schick ihm einen Mahnbescheid die Kosten dafür kannst du ihm sogar auferlegen, alternativ Inkasso (Creditreform, mediafinanz, oder bei harten Fällen auch gerne mal ITM)

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



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