Voll geil
Noch besser
Also wegen dem bisschen Spass nun den Thead zu schliessen, fände ich zwar übertrieben, aber ich denke wir sind hier auch fertig.
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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