Gibt es in Deutschland irgendwo einen Gesetzespunkt, der es mir Erlaubt sämtliche Beweismittel die gegen mich vorliegen einzusehen ?

Mal ein Kleines Beispiel:
Wenn jetzt hier bei DSN beispielsweise der Verdacht besteht, dass ich 2 Acc. besitze, Ihr aber durch den Datenschutzbestimmungen keinerlei Daten rausgeben dürft.
Habe ich durch irgendwelche Gesetzespunkte, das Recht darauf, die Beweismittel, (wie z.B. IP-Adresse o. E-Mail-Adresse) einzusehen ?
Und kann man bei Datenschutzbestimmungen o.Ä. auch das Hausrecht drauf Anwenden ?

MfG;
Koki12