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StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Pah +1 96
Diese Signatur war zu groß ~cdp~ Meine Antwort: Ach jaaaa ?
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Charmante-Lose / Mini-Zocker / ColaCodes4Lose Du brauchst Webspace für dein VMS--> PN Gewinn doch deine Addons
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