-1 97
MfG DjBusti
-1 96
+1 97
-1 95
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Pah +1 96
Diese Signatur war zu groß ~cdp~ Meine Antwort: Ach jaaaa ?
Foren-Regeln