Lizenzvertrag
Urheber & Inhaber aller Eigentums & Verwertungsrechte liegen bei:
Dennis Sczudlek
Carl Schmäcke Strasse 7
15366 Neuenhagen
http://www.vms2-forum.de
http://www.vms2-addonshop.de
http://www.klamm-mafia.de
und
Frank Lenhof
Ebendorfer Str. 53
D-39108 Magdeburg
http://www.vms2-shop.de
Mit dem Erwerb des Skriptes erkennt der Lizenznehmer die folgenden Bedingungen an, abweichende Vereinbarungen zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer bedürfen der Schriftform.
Lizenzbestimmungen für das Script „VMS 2 - EquinoX²“
Präambel (Erklärung zum Script)
Dieses Script dient dazu um eine Seite mit virtueller Währung zu eröffnen oder um es nur als Community zu verwenden. Das Script darf nur für private Zwecke und nicht zur kommerziellen Nutzung eingesetzt werden. Für kommerzielle Zwecke muss eine kostenpflichtige Version erworben werden.
Preis je Nutzungslizenz: kostenlos
1. Lizenzvergabe, Umfang der Lizenz und des Lizenzgegenstandes
Die Lizenzvergabe erfolgt ausschließlich als Einzelplatzlizenz (EPL), diese Lizenzart erlaubt es dem Lizenznehmer dieses Script einmalig auf einer Domain zu installieren. Zum Zwecke der Sicherung ist eine Kopie zulässig, wenn diese Kopie nicht öffentlich zugänglich ist.
2. Einschränkungen
Es ist dem Lizenznehmer untersagt das Script und/oder die Dokumentationen zu verkaufen.
Der Lizenznehmer darf das Script nicht vertreiben, verkaufen, verleihen und/oder belasten.
Der Lizenznehmer darf nicht Logos, Warenzeichen, Copyright-Vermerke oder Kennzeichnungen des Scripts entfernen, ändern oder verschieben.
Der Lizenzinhaber muss im Impressum ersichtlich sein.
3. Rechte des Lizenznehmers
Dem Lizenznehmer wird das Recht auf Support im üblichen Umfange zugesichert, dieser Support findet ausschließlich über das Forum statt welches vom Lizenzgeber bereitgestellt wird.
Sobald nicht zertifizierte oder durch den Lizenzgeber geprüfte Addons / Games verbaut wurden erlischt
Somit der Anspruch auf Support.
Der Lizenznehmer hat das Recht den Ablauf des Scripts, sowie auch das Aussehen (Design) des Scripts zu verändern und/oder anzupassen. Einschränkungen unter dem Punkt 2 sind zu beachten.
Der Lizenznehmer hat das Recht
seine Lizenz zu verkaufen, dabei ist ausschließlich der Lizenzschlüssel an dem
neuen Lizenzinhaber zu übertragen. Die Übertragung findet im Kundenbereich
statt und kann dort auch vollzogen werden. Bei einer Lizenzübertragung muss der
neue Lizenznehmer ebenfalls ein Kundenkonto besitzen, welches kostenlos
erstellt werden kann.
4. Vertragszeiten
Der Lizenzvertrag beginnt mit Auslieferung des Scripts an dem Lizenznehmer, der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und wird gültig mit der Übergabe des Lizenzschlüssels.
Bei Vertragsverletzung erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers unverzüglich, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Lizenznehmer ist in diesem Falle verpflichtet alle ihm überlassenen Scripte und Dokumentationen zu vernichten und dem Lizenzgeber darüber eine schriftliche Erklärung abzugeben (per Post oder e-Mail).
5. Eigentumsrechte
Inhaberrechte und Titel bleiben bei Frank Lenhof und Dennis Sczudlek.
Rechte am geistigen Eigentum bleiben bei Detlef Tiegel.
Der Lizenznehmer erkennt diese Rechte im vollen Umfange an und wird nichts unternehmen um diese Rechte zu gefährden, einzuschränken oder in einer anderen Weise zu beeinträchtigen.
Das Script „VMS 2 – EquinoX²“ ist durch das Urheberrecht, Gesetze des geistigen Eigentums und internationale Verträge geschützt.
Im Rahmen dieses Lizenzvertrages erhält der Lizenznehmer keine Rechte an dem Script und/oder der Dokumentationen, weder im Ganzen noch in teilen.
6. Kosten, Versand und Gebühren
Es gelten die Preise laut Preisliste auf VMS2-Addonshop.de
Der Versand erfolgt per Download auf der Seite
http://www.VMS2-Addonhop.de, wenn der Lizenznehmer eine spezielle Form des Versandes wünscht hat der Lizenznehmer alle weiteren Kosten (Gebühren) zu tragen und diese in Vorkasse zu erbringen.
7. Gewährleistungsausschluss
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit oder Tauglichkeit des Scripts. Hierbei sind mit eingeschlossen Virenfreiheit, Defektfreiheit und die Eignung zu einem bestimmten Zweck.
Sämtliche Risiken im Bezug auf Leistungsfähigkeit und Qualität trägt der Lizenznehmer. Keinesfalls haften der Lizenzgeber und/oder seine Erfüllungsgehilfen.
Des Weiteren haften der Lizenzgeber sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder aufgrund falscher Nutzung des Skriptes entstandenen Schäden und Folgeschäden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Firmenwertverlust, Ausfall von Arbeitszeit, Computerfehler oder Computerausfall.
Die Verwendung des Skriptes kann nur dann erfolgen, wenn der Lizenznehmer den Gewährleistungsausschluss im vollen Umfange akzeptiert.
8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf diese Bestimmungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Amtsgericht Strausberg.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unabhängig von der Rechtsform des Lizenznehmers das Amtsgericht Strausberg, wenn der Benutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.
10. Vor dem Abschluss des Lizenzvertrages wurde folgendes bestätigt
Der Lizenznehmer bestätigt das 16. Lebensjahr erreicht zu haben. Der Lizenznehmer bestätigt diese Lizenzvereinbarungen gelesen und verstanden zu haben.
Der Lizenznehmer erkennt alle im Lizenzvertrag genannten Vereinbarungen ausdrücklich an. Der Lizenznehmer erkennt alle im Lizenzvertrag genannten Vereinbarungen ausdrücklich an.
Der Lizenznehmer willigt ein bei verlangen nach einer Ausweiskopie diesen unverzüglich per
Mail oder Post an den Lizenzgeber zu schicken.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich darauf zu achten, dass beim Einsatz des Scripts im Impressum
wahrheitsgemässe Daten angegeben sind, laut Lizenzbestimmung, BDSG, TKG und andere geltende Rechtsbindungen der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden.