Zitat von cdp ... müsste man halt bisschen aufpassen das da keien Spaßmeldungen geschehen . ... Ja deswegen sollte jede Meldung nochmals überprüft werden, bevor sie wirklich bestätigt würde. Möglichkeiten das automatisch (aber vom PC zu Hause) machen zu lassen, wären ja vorhanden.
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Foren-Regeln