Zitat von
Worka
Hallo
Ich möchte mich hier nicht unnötig einmischen, da es mich nichts angeht und die Sache sowiso überzukochen scheint aber...
Google sagt dazu:
"Anfechtbar sind Verträge, die aufgrund eines Irrtums zustande kommen (Verprechen, Verschreiben, Irrtum über die wesentlichen Eigenschaften einer Sache, oder Irrtum bei der Übermittlung einer Willenserklärung). D.h also anfechtbare Verträge sind erst einmal rechtgültig und müssen eben erst einmal angefochten werden."
Ich bin nicht sicher ob das hier so gegenben ist, da die mir bekannten Gründe wohl eher anderer Natur sind.
Aber da ich auch nicht genaues weiss, bin ich mit diesem Post auch wieder raus und möchte nur noch sagen, dass ich hoffe, dass sich die Sache noch irgendwie friedlich lösen lässt. (Also noch friedlicher als es Anwälte können)