so das script wird es bald bei mir zu kaufen geben,
so das script wird es bald bei mir zu kaufen geben,
???die lizenzen die du bisher verkauft hast, sind ungültig, den rest darfst du mit den käufern klären
sag mal was soll das denn?? warum gebt ihr eine gültige lizenz raus ohne vorher das mit der bezahlung zu regeln??
Als ich das script gekauft habe hatte Spezi eine Lizenz!
(du selber hast sie ihm ausgehändigt!)
Du kannst meine Lizenz nicht einfach für ungültig erklären !
Ausschließliche Lizenzen
Die ausschließliche Lizenz ist die ausschließliche Übertragung eines Nutzungsrechtes an eine andere Person zur ausschließlichen Ausnutzung bzw. Verwertung. Dem Inhaber des ausschließlichen Rechts stehen alleine die Rechte zur Nutzung und Verwertung des Rechtes zu, ihm alleine gebührt das Recht.
Beim aushändigen der Software inklusive der Lizenz des Urhebers tritt das Lizenzrecht inklusive Vertragsrecht in kraft !
Sollten nach aushändigen Einzellner Lizenzen an dritte Plichtverletzungen gegenüber des Urhebers vom Lizenzgebers auftreten, ist der Verletzte(dritte) so zu stellen, als ob die Pflichtverletzung niemals eingetreten wäre da dieser eine Rechtmäßige Lizenz erworben hat.
Ps.: Ich gehe mal davon aus das die Lizenz von Spezi nach aushändigung Gültig war! Und deshalb klärst du das bitte mit Spezi ab da meine Lizenz gültig ist
Rechtlich gesehen, kann aber nur von jemandem etwas verkauft werden, wenn es demjenigen auch gehört. Ist im BGB geregelt.
Gruß
Medusier
Klammrausch - www.klammrausch.de
sobald man das script und die Lizenz vom urheber bekommt besitzt man das script
soweit ich weis wurde auch eine anzahlung geleistet!
plötzlich ein zeitlimit für die verbleibende abbezahlung zu stellen um den käufer einzuschüchtern damit der die Lizenz zurückgibt um selbst lizenzen verkauffen zu können soll im BGB geregelt sein? <<< das denke ich nicht!
Leider ist es im deutschen Recht nicht so einfach.
Sowie ich es sehe hast du das Script nicht vom Urheber sondern einer 2. Person gekauft. Diese war aber nicht im "gültigen" Besitz der Reseller-Rechte. Da der Kauf dieser Rechte nicht rechts-abgewickelt wurde, sprich - Nicht komplett gezahlt.
In der freien Marktwirtschaft ist es üblich, das Ware oder eine Dienstleistung auf Rechnung geleistet wird. Daher gilt die Klausel, das die Ware bis zu vollständigen Zahlung dem Veräußerer ist.
Du als Käufer hast nun den Schaden, DIESEN kannst du nun gegen den eigentlichen "Verkäufer" geltend machen, denn dieser ist dir gegenüber nun schadensersatzpflichtig.
Der Programmierer/Urheber ist ja ebenfalls Geschädigt, somit kann auch ER Schadensersatzansprüche gegeüber dem "Verkäufer" geltend machen.
Dies ist Verhandlungsgrundlage der beiden Vertragsparteien, das keiner von uns weiß, was verhandelt wurde ist es durchaus legitim, Fristen zu setzen. Um diesen Passus ging es auch gar nicht bzgl. des BGBplötzlich ein zeitlimit für die verbleibende abbezahlung zu stellen um den käufer einzuschüchtern damit der die Lizenz zurückgibt um selbst lizenzen verkauffen zu können soll im BGB geregelt sein? <<< das denke ich nicht!
Ich gebe dir mal ein übertriebenes Beispiel:
Ich verkaufe dir jetzt den Kölner-Dom für 1.000.000.000 Lose.
Du kauft Ihn. Der Kauf ist rechtlich ungültig. Da ich nicht im Besitz des Domes bin.
Daraus kann man sogar noch andere Rechtsansprüche ableiten.
In einer doch extrem abgeschwächten Variante ist es hier mit Lizenzen passiert.
Gruß
Medusier
Klammrausch - www.klammrausch.de