Zitat von jpwfour Sollte jetzt (erstmal) wieder geh'n. ... Danke!!! Hatte mir DimpleX die Tage schon gesagt und hatte ich total vergessen.
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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