Hallo alle miteinander !
Hoffe mal, dass ich hier in der richtigen Rubrik bin
Ich bräuchte ein bischen Hilfe von euch
Zum Fall:
Person A sucht Geldgeber und schließt sich mit Person B und Person C zu einer KG zusammen.
Person A: Kapitalanlage: 2,4mio € (Komplementär)
Person B: Kapitalanlage: 850 000€ (Komplementär)
Person C: Kapitalanlage: 500 000€ (Person C leistet 80% seiner Einlage, den Rest sollte er durch Gewinnanteile füllen) (kommanditist)
Aufgaben:
1.) Begründe mit Hilfe des Gesetzes , ob Person B und Person C von der Haftung für die bereits bei Eintritt bestehenden Schulden befreit werden können.
2.) Unternehmen soll Herrenkonfektions-KG-Freiburg heißen. Ist diese Firmierung zulässig ?
3.) Laut Gesellschaftsvertrag sind alle 3 Gesellschafter zur Vertretung berechtigt.
Der Kommanditist Person C kauf daher am 15.06.07 im Namen der KG eine Zuschneidemaschine im Wert von 120 000€
Prüfe ob Person C Kaufverträge rechtswirksam abschließen darf.
4.) Ein Gläubiger des Unternehmenes trat am 25.4.2007 an Person C heran und fordere die Bezahlung einer offenen Rechnung in Höhe von 180 000€
War Person C verpflichtet die Zahlung zu leisten ?
5.) Wegen der zunehmen Nachfrage nach ökologischer Kleidung kauften Person A und Person B ein benachbartes Grundstück für eine Betreibserwietierung ein. Person C war damit nicht einverstanden, da zur Finanzierung ein hoher Kredit aufgenommen werden musste.
Beurteile die Berechtigung und Wirkung des nachträglichen Widerspruch von person C
Danke im voraus
Gruß
Wasserbaendiger