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Thema: Startparadies.de

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    Geschickt eingefädelt wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht nun gebrauch machst müssen sie dich auszahlen. Zumindest das Guthaben was du vor der AGB Änderung erwirtschaftet hast . So nun widersprichst du einfach den AGB und kündigst das Guthaben müssen die dir dann auszahlen. Da die Umrechnung erst nach Löschung erfolgt wirste an das Guthaben aber nimmer ran kommen


    richtig



    DimpleX

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Hallo,

    rückwirkende Änderungen der AGB sind schon mal gar nicht möglich, das sollte eigentlich jeder Webmaster bzw. jeder Geschäftsmann wissen.

    Das ergibt sich schon alleine daraus, dass man nach Erhalt er neuen AGB eine angemessene Frist (die Gerichte gehen meist von 14 Tagen aus) hat, diesen neuen AGB zu widersprechen.

    Das ist bei rückwirkenden Änderungen ja nicht möglich.

    Das würde ich ihm noch mal schreiben. Wenn er es nachlesen will, kann ich ihm gerne etwas dazu raussuchen.

    Du solltest auf jeden Fall den neuen AGB widerspreichen, die Geschichte, wenn du nach 14 dich nicht abgemeldet hast, akzeptierst du die neuen AGB, ist nämlich ebenfalls nicht zulässig, obwohl sie fast alle Paid4-Webbis drin haben.

    Aber evtl. nicht mehr lange, das geht mir nämlich langsam auf den Senkel.

    So, wenn du widersprochen hast, kann er entweder den Vertrag zu den alten Bedingungen weiterführen oder dir kündigen. Dann müsste er auszahlen, egal, ob die AZG erreicht wurde oder nicht.

    Du hast aber bereits eine AZ beantragt, er zahlt nicht aus und ändert danach seine AGB. Ist der wahnsinnig geworden? Das kann verdammt viel Ärger für ihn bedeuten.

    Falls er nicht reagiert und sich kooperativ zeigt, würde ich den kompletten Vorgang an den www.dsw-schutzverband.de weiterleiten, das geht auch per mail oder per Online-Forumular. Du solltest aber den kompletten mailverkehr mitschicken.

    Ne Abmahnung von denen kostet wesentlich mehr, die können übrigens von sich aus ne Anzeige machen, wenn sie es für nötig halten.

    Grüsse
    BB

  3. #3
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    Zitat Zitat von Bad_Boy47 Beitrag anzeigen
    Du solltest auf jeden Fall den neuen AGB widerspreichen, die Geschichte, wenn du nach 14 dich nicht abgemeldet hast, akzeptierst du die neuen AGB, ist nämlich ebenfalls nicht zulässig, obwohl sie fast alle Paid4-Webbis drin haben.
    Das ist so nicht korrekt.
    Wenn man nach 14Tagen den neuen AGB nicht widersprochen hat so hat man diese neuen AGB anerkannt.

    Der Vertragspartner hat 14 Tage Zeit den Änderungen zu widersprechen.
    Widerspricht der Vertagspartner den neuen AGB so bleibt es dann der Entscheidung des Betreibers überlassen ob die alten AGB weiterhin Gültigkeit haben für denjenigen der Widerspruch eingelgt hat oder aber ob er gekündigt wird. Im Falle einer Kündigung muss das Mitglied aber ausgezahlt werden und das beachten viele Betreiber leider nicht.

    Dem Mitglied steht natürlich auch die Möglichkeit frei seine Mitgliedschaft selber zu beenden, dabei verfällt natürlich das eventuel vorhandene Guthaben .

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    §3.1: Internationale User
    Anmeldungen sind für alle User weltweit möglich/erlaubt, genauso wie die Nutzung der gesamten Seite keinen Einschränkungen unterliegt. Eine Auszahlung in Euro kann jedoch nur dann erfolgen, wenn Sie in einem der nachfolgenden Ländern Ihren dauerhaften Wohnsitzhaben und ausschliesslich nur aus diesem Land surfen:
    Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, USA.
    verzeihung, sehe ich das richtig, oder widerspricht sich diese Aussage??

    kurz gesagt, es dürfen sich alle User aus allen Ländern anmelden und es gibt keine Einschränkungen
    ABER Auszahlungen dürfen nur im deutschen Raum stattfinden wenn der User auch in Deutschland surft


    wenn ich der letzteren Aussage befolge, dann dürfen im Grundegenommen NUR Deutsche sich anmelden die auch NUR in Deutschland surfen

    also ein kompletter WIDERSPRUCH dieses Paragraphens

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von maniwelt
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    981
    Nö.....

    Du darfst dich auch aus China anmelden und verdienen wollen, warum nicht....

    Jedoch, eine Auszahlung bekommst du NUR dann, wenn du in einem Land lebst, das dort aufgelistet worden ist

    Zumindest hab ich es so verstanden

  6. #6
    Moderator Avatar von Worka
    Registriert seit
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    973
    Die Nutzung der Seite ist von überall erlaubt, aber die Nutztung des Surfbar Clienten nicht.

    Nett formuliert.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von olib32
    Registriert seit
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    226
    ist schon ein witz was die für regeln haben. was ist wenn man mal im urlaub ist wo das land netz mit aufgeführt ist. muss man sich dan ne sondergenehmigung holen.

    Vorschlag
    kündigen, anwalt nehmen, die alten regeln vorlegen bevor die geändert wurden, mailverkehr mit abgeben, wenn du hast einpaar screens vom guthaben und der regeln mit dazu und dann das guthaben einklagen. damit kommste auf alle fälle durch.

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