Das wäre so wie wenn du dir nen Schild um den Hals machst "Dies ist kein Banküberfall" und dann ne Bank überfallst .
Das wäre so wie wenn du dir nen Schild um den Hals machst "Dies ist kein Banküberfall" und dann ne Bank überfallst .
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
lol na das ist gut zu wissen
Ich nutze den Firefox nur um Opera Google Chrome runterzuladen
Laut UStG §19 ist man doch aber nicht zwingend Umsatzsteuerpflichtig und Umsatzsteuervorzugsberechtigt, wenn man nicht viel Umsatz macht.
@Skalo
So schauts aus, aber um erstmal eine Befreiung nach §19 zu bekommen musst du ein Gewerbe anmelden und dann kriegst du den Fragebogen vom Finanzamt und kannst dort dann die Kleinunternehmerregelung beantragen. Dadurch wirst du von der Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) befreit. Musst dennoch Einkommenssteuer bezahlen
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Aaah, ich hab was Schönes auf einer deiner geposteten Seiten gefunden, Gremlin.
http://www.frag-einen-steuerprofi.de...topic_id=24914
Ich glaub das passt perfekt.
Zitat: Dann muss sich doch jede Klammseite als Unternehmen annehmen oder nicht? xD
ich weiß, im grunde genommen hast du recht ABER: wie lautet der EF vom Finanzamt ? gilt die gesetzliche MWST auch für lose ?
wäre übrigens ne idee für klamm 19% der einnahmen von allen seitenbetreibern einnehmen die dann geschreddert werden
ne im ernst wie willst du dem FA erklären "ich hab dieses jahr 1 MRD LOSE gewinn gemacht" ? die dinger haben nen reellen wert von 0,00€ und 1.000.000.000 x 0,00 = 0,00 das gilt solange bis du auf deiner eigenen seite nen lose an- oder verkauf anbietest, da man ja dann nen wert vorgibt oder hab ich da irgendwo was übersehen ?
EF vom Finanzamt ist 14316 *lol* aber mal im Ernst, natürlich bezahlst du auch nur Steuern auf die Einnahmen in €
Gruß
Gremlin
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Das ist nicht ganz korrekt. Lose haben einen Gegenwert. Jeder der schonmal ein Mahnverfahren angetrebt hat, weil einer ihm Lose schuldet kann das bezeugen. Dazu werden Lose in einen Eurowert umgerechnet und dieser Wert ergibt dann die Summe des Mahnverfahrens, insofern haben sie sehr wohl einen Gegenwert, auch wenn der nicht sofort ersichtlich ist.
@Holstenjungs
Das ist aber nur im Falle einer Mahnung wichtig (Wiederbeschaffungswert), im Bezug auf Steuern sind Lose wertlos.
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