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Thema: Ich bin Gewerbepflichtig? DROH MAIL!

  1. #51
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Das wäre so wie wenn du dir nen Schild um den Hals machst "Dies ist kein Banküberfall" und dann ne Bank überfallst .
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  2. #52
    Erfahrener Benutzer Avatar von Hardy
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    lol na das ist gut zu wissen
    Ich nutze den Firefox nur um Opera Google Chrome runterzuladen

  3. #53
    Erfahrener Benutzer Avatar von Skalo
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    Frage

    Laut UStG §19 ist man doch aber nicht zwingend Umsatzsteuerpflichtig und Umsatzsteuervorzugsberechtigt, wenn man nicht viel Umsatz macht.

  4. #54
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    @Skalo
    So schauts aus, aber um erstmal eine Befreiung nach §19 zu bekommen musst du ein Gewerbe anmelden und dann kriegst du den Fragebogen vom Finanzamt und kannst dort dann die Kleinunternehmerregelung beantragen. Dadurch wirst du von der Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) befreit. Musst dennoch Einkommenssteuer bezahlen
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  5. #55
    Erfahrener Benutzer Avatar von Skalo
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    Reden

    Aaah, ich hab was Schönes auf einer deiner geposteten Seiten gefunden, Gremlin.

    http://www.frag-einen-steuerprofi.de...topic_id=24914

    Ich glaub das passt perfekt.

  6. #56
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    Zitat Zitat von hardliner Beitrag anzeigen
    könnte man den mit sowas im impressum


    die ganze sache mit den steuern umgehen?
    die sache ist ich ahbe eh keien geldgeiwnne da die lose sorfort in addons und games gehen
    aber bei rapper währe da ein problem da er die lose in euro dnn verkauft udn wenn da nur 1 cent für in bleibt hat er schon geldgewinne

    mfg
    adi

  7. #57
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat: Dann muss sich doch jede Klammseite als Unternehmen annehmen oder nicht? xD
    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    So schauts aus nur machen tun es nur wenige, obs an der Unwissenheit liegt, oder einfach nur dran das man keine Lust drauf hat k.a
    ich weiß, im grunde genommen hast du recht ABER: wie lautet der EF vom Finanzamt ? gilt die gesetzliche MWST auch für lose ?

    wäre übrigens ne idee für klamm 19% der einnahmen von allen seitenbetreibern einnehmen die dann geschreddert werden

    ne im ernst wie willst du dem FA erklären "ich hab dieses jahr 1 MRD LOSE gewinn gemacht" ? die dinger haben nen reellen wert von 0,00€ und 1.000.000.000 x 0,00 = 0,00 das gilt solange bis du auf deiner eigenen seite nen lose an- oder verkauf anbietest, da man ja dann nen wert vorgibt oder hab ich da irgendwo was übersehen ?

  8. #58
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    EF vom Finanzamt ist 14316 *lol* aber mal im Ernst, natürlich bezahlst du auch nur Steuern auf die Einnahmen in €

    Gruß
    Gremlin
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  9. #59
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Rens Beitrag anzeigen
    ne im ernst wie willst du dem FA erklären "ich hab dieses jahr 1 MRD LOSE gewinn gemacht" ? die dinger haben nen reellen wert von 0,00€ und 1.000.000.000 x 0,00 = 0,00 das gilt solange bis du auf deiner eigenen seite nen lose an- oder verkauf anbietest, da man ja dann nen wert vorgibt oder hab ich da irgendwo was übersehen ?
    Das ist nicht ganz korrekt. Lose haben einen Gegenwert. Jeder der schonmal ein Mahnverfahren angetrebt hat, weil einer ihm Lose schuldet kann das bezeugen. Dazu werden Lose in einen Eurowert umgerechnet und dieser Wert ergibt dann die Summe des Mahnverfahrens, insofern haben sie sehr wohl einen Gegenwert, auch wenn der nicht sofort ersichtlich ist.

  10. #60
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    @Holstenjungs
    Das ist aber nur im Falle einer Mahnung wichtig (Wiederbeschaffungswert), im Bezug auf Steuern sind Lose wertlos.
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