Wenn deine Eltern es dir nicht erlauben haste eh schlechte Karten. Es gäbe noch die Möglichkeit das ganze als "Liebhaberei" darzustellen, aber dazu kann ich dir leider nicht viel sagen ich kenne auch noch keinen Fall wo das anerkannt wurde dafür brauchste jeodch auch erst ein Gewerbe und wenn das Finanzamt dann merkt das bei dir mit keinem Gewinn zu rechnen ist werden die sagen das es sich dabei um LIebhaberei handelt
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kann man sich übers internet beim finaz amt melden und das sie sich das ankucken und da sie es feststellen können da es bei ri keinen gewinn gibt A und B ich verkaufe die lose eh nicht die werden wie gesgat in die seite fileißen und wenn ja wo kann ich das finazamt im internet finden damit sie sich das ankucken
edit: also schein wenn ich den hollen muss dann holle ich mir den eben ... und mit zeiter ist es nicht zurspaßen wollte nur so sagen ...
Wie gesagt du brauchst ein Gewerbe musst auch erst alles anmelden, das Finanzamt kann(!) dann wenn sie merken das du im monat nur 1€ oder so einnimmst entscheiden das das Liebhaberei ist damit brauchste dann kein Gewerbe, wie das aber genau dann abläuft weis ich net, da wie gesagt bislang noch keiner den ich kenne das erlebt hat. Ich hab es nur schon von welchen gehört die es probieren
So einfach ist das bei dir nicht, das gibt ein langes hin und her, du musst beim Vormundschaftsgericht einen Antrag stellen mit Erlaubnis deiner Eltern das du ein Gewerbe selbst betreiben darfst. So dann wirst du vorgeladen musst denen genau sagen was du vorhast, und die werden dich da auch prüfen ob du reif genug dafür bist.edit: also schein wenn ich den hollen muss dann holle ich mir den eben
Lol wieso das? Weil er schon weis wie man eine Email schreibt? Und das weis er nicht mal sein Impressum ( http://www.knuddelshp.com/impressum.php ) ist auch nicht gerade so einwandfrei... da fehlt auch Steuernummer ausserdem glaube ich nicht das er im Handelsregister eingetragen ist somit wäre seine Anschrift einfach nur falsch, wenn doch fehlt trotzdem noch die Registernummer vom Handelsregister also wenn er schon versucht euch was zu wollen, muss er erstmal bei sich selbst anfangen.und mit zeiter ist es nicht zurspaßen wollte nur so sagen ...
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Das ist gut so... weil unentgeltliche Rechtsberatung ist in DE verboten, und wenn das hier käme würde ich direkt schließen man muss immer alles allgemein haltenschade das wir keinen finazbereiter hier haben der uns alles erklären würde ,oder ist einer von euch einer ...
Und was du machst musst du wissen ich sag jetzt nicht lass weiter laufen und nachher kriegster Ärger und ich bin der Bu-Mann lol
BTW:
http://www.frag-einen-steuerprofi.de/
http://www.frag-einen-anwalt.de/
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Ich guck einfach mal wie das geht!
adi? Hol dir auch son schein wird wohl kein problem darstellen
Er bekommt keinen Schein, solange seine Eltern nicht zustimmen oder er das 18 Lebensjahr erreicht hat.
Ya mein Post kam leider danach und ich habs nicht gesehen!
Wielange kann ich meine Seite noch aufhaben? Sonst steig ich auf ein neues System um und mach alles in einem mit einem Neustart!
Das sollte auch klappen