Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
Lege erstmal dar, das du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, das glaubhaft zu machen ist schon schwierig und wird in den seltensten Fällen auch nur akzeptiert und wenn dann kommt die Begründung das andere Merkmale zutreffen, und die Gewinnerzielungsabsicht nur zweitrangig wäre.
Und als 14jähriger kann dir was passieren denn seid deinem 14ten Geburtstag bist du strafmündig zivilrechtlich hätte man dich schon längst dran kriegen können da spielt das Alter garkeine Rolle
und bei wehm oder wo kann ich sowas begründen bezeugen das ich alle gewinne die ich mit der seite mache in meine seite stecke und lose aufm ef lasse zum auszahlen aber sonst alle (mt alle meine ich alle) lose in die seite stecke