Lege erstmal dar, das du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, das glaubhaft zu machen ist schon schwierig und wird in den seltensten Fällen auch nur akzeptiert und wenn dann kommt die Begründung das andere Merkmale zutreffen, und die Gewinnerzielungsabsicht nur zweitrangig wäre.
Und als 14jähriger kann dir was passieren denn seid deinem 14ten Geburtstag bist du strafmündig
zivilrechtlich hätte man dich schon längst dran kriegen können da spielt das Alter garkeine Rolle