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Thema: Ich bin Gewerbepflichtig? DROH MAIL!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Benutzer
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    Aber anscheinend ist das Pflicht somit kann ich jeden eine Mail schreiben das sie das tun sollen sonst melde ich das.

    Ist doch genauso bekloppt

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Du kannst auch bei der zuständigen Wettbewerbszentrale deine Mitstreiter anschwärzen aber wer macht denn sowas
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  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    jep rapper du willst mich doch nicht verfeifen =(
    aber ich weiß es gerade jetzt ....
    und meine absichten mit www.zauber4klicks.de ist das ich mit den losen wiederum addons und games kaufe für meine seite , und übrigends bin ich 14 kann mir etwas passieren ? da ich alle gewinne in die seite stecke und nix für mich behalte ...

  4. #4
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    Ich nicht

    War nur als bsp Schade wollte Weihnachten umsteigen auf neue Version aber wenn dann jeden Monat nochmehr kosten auftauchen werde ich die Seite in den nächsten Tagen schließen müssen

    Nach der ganzen Arbeit

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Rapper Beitrag anzeigen
    Ich nicht

    War nur als bsp Schade wollte Weihnachten umsteigen auf neue Version aber wenn dann jeden Monat nochmehr kosten auftauchen werde ich die Seite in den nächsten Tagen schließen müssen

    Nach der ganzen Arbeit
    was ist eig. mit dem guthaben der user ? lässte es über klammlose auszahlen oder wie naja kannste ja meien 15k behalten , aber zrumeinerfrge kann mri etwas als 14 jährigen ohne gewinnabsichten was passieren ??

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    kann mri etwas als 14 jährigen ohne gewinnabsichten was passieren ??
    Lege erstmal dar, das du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, das glaubhaft zu machen ist schon schwierig und wird in den seltensten Fällen auch nur akzeptiert und wenn dann kommt die Begründung das andere Merkmale zutreffen, und die Gewinnerzielungsabsicht nur zweitrangig wäre.
    Und als 14jähriger kann dir was passieren denn seid deinem 14ten Geburtstag bist du strafmündig zivilrechtlich hätte man dich schon längst dran kriegen können da spielt das Alter garkeine Rolle
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  7. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    Lege erstmal dar, das du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, das glaubhaft zu machen ist schon schwierig und wird in den seltensten Fällen auch nur akzeptiert und wenn dann kommt die Begründung das andere Merkmale zutreffen, und die Gewinnerzielungsabsicht nur zweitrangig wäre.
    Und als 14jähriger kann dir was passieren denn seid deinem 14ten Geburtstag bist du strafmündig zivilrechtlich hätte man dich schon längst dran kriegen können da spielt das Alter garkeine Rolle
    und bei wehm oder wo kann ich sowas begründen bezeugen das ich alle gewinne die ich mit der seite mache in meine seite stecke und lose aufm ef lasse zum auszahlen aber sonst alle (mt alle meine ich alle) lose in die seite stecke

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
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    Eine Gewerbeanmeldung ist Pflicht, sobald du eine Gewinnabsicht hast. Solltest du also die Absicht haben, was jede Seite ja hat, dann ist es völlig egal, ob du Gewinn machst oder nicht. Es zählt nur die Absicht, mehr nicht. Insofern hat sich das mit dem Begründen erledigt.
    Diese Gewerbeanmeldung kostet einmalig um die 20 Euro (das ist von Region zu Region unterschiedlich). Weitere Kosten kommen erstmal nicht auf dich zu.
    Nach deiner Gewerbeanmeldung bekommt das Finanzamt Post und dann auch du. In diesem Schreiben mußt du angeben, wo deine Firma sitzt usw. Außerdem noch den erwarteten Umsatz/Gewinn.
    Von einer Eintragung bei der Handwerkskammer würde ich absehen, da es mit erheblichen weiteren Kosten verbunden ist. Außerdem ist dies unnötig für einen Seitenbetreiber.

    MfG
    Holstenjungs

  9. #9
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    Ya ich lass mir was einfallen

    Er kann auch dir auch was anhaben und fallst nicht, weil du 14 bist dann deinen Erziehungsbrechtigen. Aber ich kenne mich nicht aus.

    Sollte man dir nichts anhaben sollen geb die Seite eben an jemand weiter der 14 ist, nur das ich dann der Supporter bleibe

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