Ergebnis 1 bis 10 von 101

Thema: Ich bin Gewerbepflichtig? DROH MAIL!

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
    Registriert seit
    05.07.2006
    Beiträge
    5.206
    Also ich kann mir einfach ein Gewerbeschein holen und mich von Steuern usw befreien lassen?
    Du kannst dich maximal von der Ust befreien lassen

    Liegt das nur an meinen Shop oder daran das ich was gegen die Währung anbiete?
    Es liegt an deiner Gewinnerzielungsabsicht
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  2. #2
    Benutzer
    Registriert seit
    22.05.2007
    Beiträge
    85
    Gut also von Gewinn seh ich überhaupt nichts

    Welche kosten kommen denn dann auf mich zu? Wenn das nochmehr kostet dann geh ich ya jeden Monat ins Minus.

    Dann werd ich von Smiley Place auf Smiley Lose umsteigen müssen

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
    Registriert seit
    05.07.2006
    Beiträge
    5.206
    Es geht nicht um deinen Gewinn, sondern um deine Gewinnerzielungsabsicht, dabei spielt es keine Rolle ob du auch wirklich Gewinn machst ^^ der Kerl ist übrigens auch hier im Forum angemeldet http://www.designerscripte.net/member.php?u=270
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  4. #4
    Benutzer
    Registriert seit
    22.05.2007
    Beiträge
    85
    Aber die Gewinnerzielungsabsicht hat doch auch jede Klammseite?

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
    Registriert seit
    05.07.2006
    Beiträge
    5.206
    Zitat Zitat von Rapper Beitrag anzeigen
    Aber die Gewinnerzielungsabsicht hat doch auch jede Klammseite?
    Ja .......
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  6. #6
    Benutzer
    Registriert seit
    22.05.2007
    Beiträge
    85
    Dann muss sich doch jede Klammseite als Unternehmen annehmen oder nicht? xD

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
    Registriert seit
    05.07.2006
    Beiträge
    5.206
    Dann muss sich doch jede Klammseite als Unternehmen annehmen oder nicht? xD
    So schauts aus nur machen tun es nur wenige, obs an der Unwissenheit liegt, oder einfach nur dran das man keine Lust drauf hat k.a
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von olib32
    Registriert seit
    13.09.2007
    Beiträge
    226
    Was regt Ihr euch den so auf über www.smileycode.de. Die sollen erstmal Ihre sachen vernünftig machen bevor Sie andere anschwärzen.

    Die führen Ihre Seite als Firma nun soweit gut. Aber wo bitte stehen in der Anmeldeemail ihre Adressangaben die Pflicht sind.

    ############ Anmeldebestätigungen ############
    Hallo,
    Sie haben sich soeben erfolgreich bei Smileycode.de v2 angemeldet.

    Bitte aktivieren Sie jetzt ihren Account, klicke sie dazu bitte auf den
    Aktivierungslink: gelöscht

    ----------------------------------------------------------
    Benutzername: gelöscht
    Passwort: gelöscht
    ----------------------------------------------------------

    Nach der Aktivierung können Sie sich sofort einloggen und bei
    uns teilnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Smileycode.de v2 Team

    ############ Ende ############

    Laut § 15 b Gewerbeordnung reicht die Angabe des Vor- und Nachnahmens sowie die ladungsfähige Adresse der/s Gewerbetreibende/n aus. Dabei ist darauf zu achten, dass der Vor- und Nachnahme der Schreibweise im Personalausweis entsprechen muss und also nicht etwa abgekürzt werden darf.

    Hinweise:
    Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlichen Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist - also z.B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

    Es spielt in bezug auf die notwendigen Pflichtangaben keine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst oder automatisch generiert wurde.

    Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten sein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

    Sanktionen:
    Das Fehlen der oben genannten Pflichtangaben kann von den Ordnungsämtern mit Bußgeldern bis zu 1000 € geahndet werden, vgl. § 146 III Gewerbeordnung (GewO).


    Also erstmal selber alles in Ordnung bringen bevor man andere anscheißt.

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    22.12.2006
    Beiträge
    526
    Was das nicht alles gibt, das wußte ich bis eben auch noch nicht.

Ähnliche Themen

  1. E-MAil nicht über mail() sondern SMTP aber ???WIE???
    Von ebook24 im Forum Support zum VMSone
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 09.07.2009, 17:19
  2. Mail von PayPal
    Von eselfutter im Forum Talk, talk, talk...
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 13.05.2009, 23:50
  3. Seite mit VMS Script -> Gewerbepflichtig?
    Von nstyle im Forum Talk, talk, talk...
    Antworten: 55
    Letzter Beitrag: 07.04.2009, 19:32
  4. Paid4-mail.eu
    Von MoNgO im Forum Non VMS Seiten
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 28.04.2008, 03:46
  5. Punkte (Euro) - Klickseite gewerbepflichtig
    Von Hardy im Forum Talk, talk, talk...
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 25.10.2007, 14:17

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •