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Thema: Ich bin Gewerbepflichtig? DROH MAIL!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Benutzer
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    Das ist die Original Mail

    Also ich kann mir einfach ein Gewerbeschein holen und mich von Steuern usw befreien lassen? Somit bleibt alles wie immer nur das ich die Nummern habe?

    Liegt das nur an meinen Shop oder daran das ich was gegen die Währung anbiete? Den Shop kann ich auch rausnehmen

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Also ich kann mir einfach ein Gewerbeschein holen und mich von Steuern usw befreien lassen?
    Du kannst dich maximal von der Ust befreien lassen

    Liegt das nur an meinen Shop oder daran das ich was gegen die Währung anbiete?
    Es liegt an deiner Gewinnerzielungsabsicht
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  3. #3
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    Gut also von Gewinn seh ich überhaupt nichts

    Welche kosten kommen denn dann auf mich zu? Wenn das nochmehr kostet dann geh ich ya jeden Monat ins Minus.

    Dann werd ich von Smiley Place auf Smiley Lose umsteigen müssen

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Es geht nicht um deinen Gewinn, sondern um deine Gewinnerzielungsabsicht, dabei spielt es keine Rolle ob du auch wirklich Gewinn machst ^^ der Kerl ist übrigens auch hier im Forum angemeldet http://www.designerscripte.net/member.php?u=270
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  5. #5
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    Aber die Gewinnerzielungsabsicht hat doch auch jede Klammseite?

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Zitat Zitat von Rapper Beitrag anzeigen
    Aber die Gewinnerzielungsabsicht hat doch auch jede Klammseite?
    Ja .......
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  7. #7
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    Dann muss sich doch jede Klammseite als Unternehmen annehmen oder nicht? xD

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von olib32
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    Was regt Ihr euch den so auf über www.smileycode.de. Die sollen erstmal Ihre sachen vernünftig machen bevor Sie andere anschwärzen.

    Die führen Ihre Seite als Firma nun soweit gut. Aber wo bitte stehen in der Anmeldeemail ihre Adressangaben die Pflicht sind.

    ############ Anmeldebestätigungen ############
    Hallo,
    Sie haben sich soeben erfolgreich bei Smileycode.de v2 angemeldet.

    Bitte aktivieren Sie jetzt ihren Account, klicke sie dazu bitte auf den
    Aktivierungslink: gelöscht

    ----------------------------------------------------------
    Benutzername: gelöscht
    Passwort: gelöscht
    ----------------------------------------------------------

    Nach der Aktivierung können Sie sich sofort einloggen und bei
    uns teilnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Smileycode.de v2 Team

    ############ Ende ############

    Laut § 15 b Gewerbeordnung reicht die Angabe des Vor- und Nachnahmens sowie die ladungsfähige Adresse der/s Gewerbetreibende/n aus. Dabei ist darauf zu achten, dass der Vor- und Nachnahme der Schreibweise im Personalausweis entsprechen muss und also nicht etwa abgekürzt werden darf.

    Hinweise:
    Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlichen Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist - also z.B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

    Es spielt in bezug auf die notwendigen Pflichtangaben keine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst oder automatisch generiert wurde.

    Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten sein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

    Sanktionen:
    Das Fehlen der oben genannten Pflichtangaben kann von den Ordnungsämtern mit Bußgeldern bis zu 1000 € geahndet werden, vgl. § 146 III Gewerbeordnung (GewO).


    Also erstmal selber alles in Ordnung bringen bevor man andere anscheißt.

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