Hmm würd ich nicht sagen, zumahl der ja nicht gerade günstig ist geh lieber zum Finanzamt oder Gewerbeamt die müssen dir auch Auskunft gebenAber ich merke schon ohne steuerberater wird das hier wohl nix
Hmm würd ich nicht sagen, zumahl der ja nicht gerade günstig ist geh lieber zum Finanzamt oder Gewerbeamt die müssen dir auch Auskunft gebenAber ich merke schon ohne steuerberater wird das hier wohl nix
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Joa ich hab nen netten und kompetenten Steuerberater in der Verwandschaft der hat mir bei der Gründung geholfen aber wenn ich mir das im Nachhinein überlege war das eigentlich einfach alles.
Das dümmste ist doch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldeun ^^ als ich die es erstemal geamcht hab bin ich fast verzweifelt nunja die Steuerklärung(en) am Jahresende macht mein Steuerberater für mich *gg weil da hab ich 0 Bock drauf.
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Machst das auch mit Elster?
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
DimpleX sagte mir vorkurzem, dass man für eine LoseSeite kein Gewerbe Benötigt.
(Wenn ich mich da jetzt nicht mal Täusche, bin seehr Vergesslich im Moment)
MfG;
Koki12
Es wird oft gesagt aber ist nicht ganz richtig.DimpleX sagte mir vorkurzem, dass man für eine LoseSeite kein Gewerbe Benötigt.
Nehmen wir einfach mal §15 Abs 2 EStG der die Aussagen schon widerlegt:
Selbst wenn du das freiberuflich machen könntest, was hier jedoch ausgeschlossen werden kann müsstest du deine Tätigkeit beim zutändigen Finanzamt anzeigen.eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
[..]
Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Gruß
Gremlin
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!