Danke dir Gremlin.
Da werde ich mich wohl mal beraten lassen. Dann bin ich wenigstens auf der sicheren Seite.
Ich kann mich doch in der Handelskammer beraten lassen oder?
Die müßten doch auch ne Ahnung davon haben.
Danke dir Gremlin.
Da werde ich mich wohl mal beraten lassen. Dann bin ich wenigstens auf der sicheren Seite.
Ich kann mich doch in der Handelskammer beraten lassen oder?
Die müßten doch auch ne Ahnung davon haben.
Busti das kannst du so nicht sagen man braucht ein Gewerbe wenn man mit Gewinnabsicht handelt. Das heist alleine der Wille mit der Seite Gewinn zu erwirtschaften führt zu einer Pflicht ein Gewerbe anzumelden.
Gruß
Gremlin
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Du kannst aber auch ein Kleinstgewerbe anmelden, dann brauchst du keine gesonderten Steuern ans Finanzamt abführen. Es wird alles über den Lohnsteuerjahresausgleich gemacht.Original von Gremlin
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, kriegst du i. d. R. vom Finanzamt auf Antrag eine Ust.-Id. Da du ab der Gewerbeanmeldung eine Firma hast, musst du auch entsprechend Steuern zahlen. Du bringst die Einnahmen ab dann nicht mehr in der Lohnsteuererklärung ein, sondern in der Gewerbesteuererklärung Ein Muster aus dem Jahr 2006 findest du hier (Link)Nun würde ich gerne wissen, ob man das in der Lohnsteuererklärung mit einbringen muß oder nicht?
Im Prinzip kannst du alles was du für dein Geschäft kaufen musst von der Steuer absetzen. Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und nicht nach §19 UstG von der Umsatzsteuer befreit bist, dann kannst du die Mehrwertsteuer von den Rechnungen, die du bekommen hast, absetzen. Im Gegenzug musst du bei all deinen Verkäufen auch die 19% mit auf der Rechnung ausführen und ans Finanzamt abdrücken.Kann man dann auch benötigte Programme wie Photoshop oder so absetzen?
Ich würde dir empfehlen dich mit einem Steuerberater über dieses Thema zu unterhalten, da nur er dir genaue Informationen geben darf, alles andere würde gegen §5 StBerG verstoßen
Gruß
Gremlin
Allerdings darf dein Umsatz im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500Euro und in den darauffolgenden Jahren 50.000Euro Übertreffen.
Du darf dann aber keine Mehrwertsteuer in deinen Rechnungen ausweisen.
Gruß
EarlofMidnight
P.S. Absetzen kann man fast alles was für deine Eigene Firma benötigt wird
Gut, aber wird das Finanzamt denn nicht nachfragen, wenn ich eine Software von der Steuer absetzen will, wie meine Gewinne/Verluste so aussehen?
Ja klar, du bist dann auch verpflichtet eine Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. Dort mußt du dann auch deinen Gewinn angeben.
Habe gerade erfahren, da mein Bruder diese Steuerprogramm hat. ich werd mich da mal schlau machen wie das geht.
Danke für die Hilfe.
Also sollte ich lieber Jetzt schon ein Kleingewerbe anmelden, obwohl ich ja kein gewinn in € mache, sondern höchstens in Losen/Downies...Original von Gremlin
Busti das kannst du so nicht sagen man braucht ein Gewerbe wenn man mit Gewinnabsicht handelt. Das heist alleine der Wille mit der Seite Gewinn zu erwirtschaften führt zu einer Pflicht ein Gewerbe anzumelden.
Gruß
Gremlin
Ich würde es machen, alleine schon weil du ab dann auch in € machen darfst.
Aber du bist ja auch noch unter 18, da wird es schwieriger mit der Gewerbeanmeldung, weil du die Erlaubniss vom Vormundschaftsgericht benötigst. Bei mir zieht sich das jetzt schon seid Wochen raus die sollen gas geben, damit ich endlich die PayPal Api in meinem Lipphaus-Shop aktivieren kann
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!