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Thema: Sponsoren

  1. #11
    Benutzer
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    @Gremlin

    das mit dem Kläger: da haste vollkommen recht jetzt kommt das grosse aber


    zum einen, wie schon n0va3 erwähnt gibt es sowas noch nicht von den sponsoren

    zum anderen, sind die deutschen leider recht streitsüchtig

    ich wills auch kurz mal erklären:

    letztes Jahr kam erst ein bericht im fernsehn (MDR-ein fall für escher), handelt zwar um eine andere sache , ist hier aber auch anwendbar:

    da ging es um ebay, da haben die verkäufer (privat-personen) geschützte markenware verkauft, da es sich um eine strafbare handlung handelt, haben sich anwälte darauf spezialisiert, solche verkäufe nachzuweisen und hohe geldsummen einzufordern (summen von 600-über 1000€) und das alles auf der rechtsgrundlage, da konnten die betroffenden leider nichts machen, was auch durch einige gerichtsverfahren bestättigt wurde:

    und jetzt zu unserem sachverhalt, wie zuvor beschrieben, kann das hier auch passieren, zumindest kann der anwalt seine gebühren in rechnung stellen ( Unterlassung usw.):


    und jetzt zum privatrechtlichen: wenns mal ganz dumm kommt, mal angenommen, ein minderjähriger klickt solche erotikbanner, hat dadurch irgendwelche psychischen probleme oder wie auch immer, ( durch gutachten wird dann erwiesen, das es durch solche erotikseiten kommt) und es dadurch zu kindstörungen kommt, die sich über jahre hinweg ziehen: (deshalb gibt es ja das jugendschutzgesetz)


    na was glaubste wohl wer das bezahlen kann auch bei einer " nur teilschuld" sind die kosten immer noch gross genung, zumahl dann abzuwarten bleibt, ob haftpflicht und rechtschutz überhaupt solche angelegenheiten übernehmen


    ich geb hier auch nur tipps, was jeder am ende daraus macht, das weis ich nicht und ich hoffe nur, keinem von euch passiert mal sowas!!



    Todeslady

  2. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Naja wenn es nur das zivilrechtliche wäre, Strafrechtlich gesehen ist das ja auch ein Verstoß was hier begangen wird. Folgende §§ wären dazu wichtig:

    §148
    §148b
    §148c

    Naja ich bin froh das ich keine Loseseite mehr habe wo ich auf sowas achten muss :P
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  3. #13
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    Morgen!!!

    nur gut, das du gremlin nicht viel schläfst:

    danke, für die §§

    da kann man ja nur noch sagen:

    "wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.!!!!!!"




    Todeslady

  4. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft
    Naja das ist ja nur bei Kinderpornographie, und das ist ja hier nicht der Fall, aber wenn dann wird es ganz übel. Was hier wohl am wichtigsten ist, das wäre §148c in Verbindung mit §148

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    Im Regelfalle ist es bei einem "Ersttäter" meist eine geringe Geldstrafe, bzw. bei schweren Vergehen halt eine Haftstrafe ausgesetzt zur Bewährung.

    nur gut, das du gremlin nicht viel schläfst:
    Die letzen 2 Nächte waren sehr lang für mich :O

    Gruß
    Gremlin
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  5. #15
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    Hier mal eine passende Antwort zu meiner gestellten Frage von HP-Lose:

    Morgen,

    ich wollte mich erkundigen, ob es möglich ist, keine erotische Werbung aufzunehmen,

    leider ist man als paid4 Betreiber kaum in der Lage eine Beschränkung durchzuführen, zumal die Gradwanderung von P16 bis P18 nicht viele Unterschiede hat.

    Bsp.: / KID: 4481

    Und um die Sache mal kurz zu verdeutlichen:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html

    http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

    http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html



    Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, Ihre AGB's anzupassen,



    Mit freundlichen Grüßen



    Hallo

    wir können Ihre Vorbehalte gegen Erotikkampagnen nachvollziehen. Derzeit unterstützt das script noch keine Ausgliederung von bestimmten Kampagnenarten, was aber im neuen Script defenitiv so sein wird. Dort besteht dann die Möglichkeit diese auch explizit auszuklammern. Derzeit bleibt leider nur der Weg der Handarbeit.
    Von Uns eingebundenen Erotikkampagnen sollten sich eigentlich nur im HighForcedbereich befinden und dort sind diese FSK16, zumal der Sponsor mit einem Jugendschutzbeauftragten arbeitet. Bei Beanstandungen können Sie natürlich jederzeit die Kampagnen als Abuse melden. Eine 100% ige Prüfung ist uns bei derzeit knapp 700 Kampagnen nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Sichtprüfung durch uns sind die Kampagnen jedenfalls nicht zu beanstanden (auch die von Ihnen angegebene KID 4481 ist ein Diebspiel ohne jegliche Erotik ?!).
    Sollte ein Webmaster aber zu einem späteren Zeitpunkt den Inhalt ändern, oder diesen Rotieren lassen sind wir ziemlich machtlos. hier helfen dann nur meldungen der user.
    Bei der Überarbeitung unserer AGB die sowieso anstehen werden wir dies genauer ausführen als derzeit aktiv.

    mfg

    HPLose AdminTeam - ( Jürgen Lerch aka EselDompteur )


    Ich muss schon sagen, hier wird noch auf probleme eingegangen, hatte nun schon des öfteren mit HP-Lose etwas zu klären und bis jetzt konnte mir immer recht schnell geholfen werden bzw. bekam ich immer eine konkrete Antwort auf meine Fragen.

    An dieser Stelle auch mal ein dickes lob!!!! macht weiter so!!!!!!


    Todeslady

  6. #16
    Benutzer
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    Mahlzeit und einen schönen Sonntag wünsch ich euch,

    ich hab hier mal was gefunden, was euch sicher interessieren könnte,
    und wer eine Webseite hat sollte sich wirklich mal 20 min Zeit nehmen und sich das durchlesen (siehe Link).
    In den „ Letzen Absätzen wird es nochmals verdeutlicht“ fraglich ist in jedem Fall, ob das bestätigen der AGBs bei den Sponsoren aus ausreichen erachtet werden kann (P16).
    Ich für meine Fälle werde mir das noch mal genau durch den kopf gehen lassen, einige Änderungen im Impressium machen und vielleicht eine Beschränkung ab (P16) machen, ab dann sind nämlich die Sponsorennetzwerke haftbar.

    Haftungsausschluß für Verlinkungen


    Mit freundlichen Grüßen


    Todeslady

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