@Gremlin
das mit dem Kläger: da haste vollkommen recht jetzt kommt das grosse aber
zum einen, wie schon n0va3 erwähnt gibt es sowas noch nicht von den sponsoren
zum anderen, sind die deutschen leider recht streitsüchtig
ich wills auch kurz mal erklären:
letztes Jahr kam erst ein bericht im fernsehn (MDR-ein fall für escher), handelt zwar um eine andere sache , ist hier aber auch anwendbar:
da ging es um ebay, da haben die verkäufer (privat-personen) geschützte markenware verkauft, da es sich um eine strafbare handlung handelt, haben sich anwälte darauf spezialisiert, solche verkäufe nachzuweisen und hohe geldsummen einzufordern (summen von 600-über 1000€) und das alles auf der rechtsgrundlage, da konnten die betroffenden leider nichts machen, was auch durch einige gerichtsverfahren bestättigt wurde:
und jetzt zu unserem sachverhalt, wie zuvor beschrieben, kann das hier auch passieren, zumindest kann der anwalt seine gebühren in rechnung stellen ( Unterlassung usw.):
und jetzt zum privatrechtlichen: wenns mal ganz dumm kommt, mal angenommen, ein minderjähriger klickt solche erotikbanner, hat dadurch irgendwelche psychischen probleme oder wie auch immer, ( durch gutachten wird dann erwiesen, das es durch solche erotikseiten kommt) und es dadurch zu kindstörungen kommt, die sich über jahre hinweg ziehen: (deshalb gibt es ja das jugendschutzgesetz)
na was glaubste wohl wer das bezahlen kann auch bei einer " nur teilschuld" sind die kosten immer noch gross genung, zumahl dann abzuwarten bleibt, ob haftpflicht und rechtschutz überhaupt solche angelegenheiten übernehmen
ich geb hier auch nur tipps, was jeder am ende daraus macht, das weis ich nicht und ich hoffe nur, keinem von euch passiert mal sowas!!
Todeslady