das glaub ich kaum,Original von Boombastic
Wenn Du darauf eine Antwort bekommst, wird diese bestimmt sehr schleimig ausfallen. Könnte ich mir durchaus vorstellen.
aber mal davon abgesehen, es geht hier schliesslich um geld, wenn ich etwas anbiete und dann meine Dienste nicht zu zur verfügung stelle, wie vereinbart, kann es mir passieren, das ich auch schadensersatz pflichtig werde.
von daher auch die aufzeichung der Zeiten, damit man wiederlegen kann, das es sich nicht nur um kurzfristige Ausfälle handelt.
anderenfalls, hätte eine Klage keinen Sinn
den gleichen Beitrag hab ich auch mal ins klammforum gepostet,
mfg
Todeslady