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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AGB für ein Werbenetzwerk



Diabolo99
24.10.2011, 19:25
Hallo ich habe mal eine frage und hoffe das ich hier richtig bin.
ich möchte ein neues Werbenetzwerk starten und bin nun schon seit 3 tagen am grübeln wie ich am besten die AGB verfassen kann.

Gibt es irgendwie eine Vorlage von den AGB's ? ich habe mir mal die AGB's von verschiedenen anderen Werbenetzwerken durchgelesen und von allen gefällt mir die von webmaster-lose am besten.

Nur da ich die nicht einfach kopieren will habe ich auch schon eine anfrage an webmaster-lose geschickt ob ich die AGB benutzen dürfte und dann an einigen passagen ändere.
Oder hat von euch vieleicht noch jemand eine Idee wie man die am besten Vernünftig und Verständlich gestalten kann ?

MfG
Frank

EarlofMidnight
24.10.2011, 19:32
Helfen kann dir hier niemand denn Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen dem BGB und das wäre eine Rechtsberatung die dir hier im Forum niemand geben darf.

Hier mal ein "kleiner" Auszug zu dem Thema:


Inhaltskontrolle [Bearbeiten]

Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen nach §§ 307–309 BGB einer Inhaltskontrolle. Bei der Inhaltsprüfung ist zu beachten, dass das Gesetz eine ungeeignete Reihenfolge der §§ 307–309 BGB getroffen hat. Da eine Prüfung vom Speziellen zum Allgemeinen vollzogen werden muss, muss die 3-teilige Inhaltskontrolle grundsätzlich mit § 309 BGB begonnen werden. Hier werden Klauselverbote aufgezählt, die auf jeden Fall, also ohne Wertungsmöglichkeiten, unwirksam sind. (Bsp.: Wird in AGB die Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB) ausgeschlossen, ist diese Klausel unwirksam). Danach muss § 308 BGB geprüft werden. Hier sind nun einige Klauselverbote aufgezählt, die nur mit einer bestimmten Abwägung, also mit Wertungsmöglichkeiten, unwirksam sind. Wann „unangemessen“ vorliegt, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. (Bsp.: Bei Alltagsgeschäften ist eine Frist in den AGB zur Annahme eines Angebots von länger als 14 Tagen in der Regel unangemessen lange. Teilweise zu finden in Bestell- oder Antragsformularen). Wenn der Katalog in § 308 und § 309 BGB keine Unwirksamkeit zur Folge hat, so ist stets noch § 305c und § 307 BGB zu beachten. Als sog. Generalnorm sieht § 307 BGB vor, dass Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche Benachteiligung kann sich bereits daraus ergeben, dass eine Bestimmung nicht klar und verständlich ist (Verstoß gegen das Transparenzprinzip). Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel auch anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wenn sie wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Diabolo99
24.10.2011, 20:34
Ah ok
also weiter überlegen wie man die am besten verfassen kann :(

cesar
24.10.2011, 21:30
lass sie dir von einem anwalt machen, da wenn du sie selbst machst, machst sie bestimmt so, dass sie abmahnfähig sind ;)


mfg

DimpleX
24.10.2011, 22:13
nabend,

auch wenn von anwalt
das solltest mit einbinden ->

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:
Sollte unser Inhalt oder Aufmachung fremde Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite aus die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist. Sollte dennoch ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten uns entgegengebracht werden, werden wir diese vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Quelle: disclaimer.de

MfG
DimpleX

testi
12.11.2011, 02:04
Da widerspreche ich dir mal... soetwas ist abmahnfähig ^^

http://www.internetrecht-rostock.de/keine-abmahnung-ohne-vorherigen-kontakt.htm nur um mal eine Seite zu nennen auf der man dazu genaueres nachlesen kann ;)

DimpleX
13.11.2011, 21:11
nein ist es nicht


DimpleX

MrRomeobln
15.11.2011, 04:27
Man sollte das ganze viellt. mal aus anderen realistischen Blickwinkeln betrachten.

Zuerst ist die Frage der Währung - wenns eine frei erfundene Internet-Währung wie z.b. Klammlose ist welche keinen festen Eurogegenwert hat gelten noch leicht andere Bestimmungen (liebelei / nicht gewinnorientiertes Projekt) als wie bei einem Euro-Netzwerk oder einem Netzwerk welches auf einer Währung agiert die einen festen Euro-Gegenwert hat.

Ich habe selbst einige Jahre im Sponsorenbereich agiert und habe mit dieser Ansicht nie falsch gelegen denn das eine ist ein reines Hobby - das andere (nämlich sobald die €-Einzahlung möglich ist) ist ein gewinnorientiertes Projekt / Unternehmen.

Ich habe in den Jahren wie ich meine Netzwerke betrieben hab, mit meinen selbst geschriebenen AGB nicht eine Abmahnung kassiert und es gab keinen der die AGB meines Netzwerkes in Frage gestellt hatte. Fairer weise muss ich dazu sagen das ich beim erstellen der AGB auch auf die Hilfe zweier nahmhafter Sponsornetzwerke zählen konnte, (Danke an dieser Stelle mal an Jürgen L. & Michael R.) welche zu der Zeit bereits gewerblich auf dem Gebiet aktiv waren und mir meine Fragen in Bezug auf die AGB kompetent beantworten konnten.


Rückblickend schienen diese AGB so gut zu sein das es einige Trittbrettfahrer animierte via Copy & Paste diese zu 100% zu kopieren (inkl. des Namens meines Netzwerkes zu der Zeit) *sfg* - aber es gab auch einige welche sich die AGB angeschaut haben und vor dem starten Ihrer eigenen Netzwerke gefragt haben ob sie sich diese Kopieren und anpassen dürfen.


Bei eventuellen Fragen kann ich viellt. auch noch einen Tipp hier und da geben, aber seit Aufgabe meines Gewerbes bin ich auch nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechungen etc.


LG
MrRomeobln