Gremlin
10.06.2010, 23:03
Ich habe schon oft so kluge Sprüche gehört wie:
das VMS ist gratis, deshalb kann ich mit machen was ich möchte
Mir kann niemand die Lizenz entziehen, weil es ein Gratisscript ist
möchte ich hier einmal einen kleinen Text auszugsweiße veröffentlichen, welcher dies nun endgültig widerlegt:
Firma ******
z.Hd. ******
****** ******
***** ******
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen
[...]
Zudem haben Sie sich gegenüber meinem Mandanten auch durch einen anderen Umstand, der hiermit ebenfalls ausdrücklich namens und im Auftrage meines Mandanten von mir abgemahnt wird, eines Urheberrechtsverstoßes haftbar gemacht.
Mein Mandant hat ihnen diesbezüglich mit Fax vom xx.x.2010 die Nutzungsrechte aufgrund eines Verstoßes ihrerseits gegen die Nutzungsbedingungen des sog. Virtual Monetary Systems, an dem mein Mandant die Urheberrechte hat, entzogen. Mein Mandant hat das betreffende Script erstellt und grundsätzlich kostenlos angeboten. Die Verwendung setzt aber die Einhaltung der Nutzungsbedingungen voraus.
So haben Sie nachweisbar entgegen der Nutzungsbedingungen für dieses Skript widerrechtlich und eigenmächtig auf Ihrer Internetpräsenz das Copyright, welches nach den Nutzungsbedingungen zwingend hinzuzufügen war, einfach entfernt.
Aufgrund des Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen ist mein Mandant als ausschließlicher Inhaber der Urheberrechte an diesem Skript berechtigt, Ihnen das einfache Nutzungsrecht hieran zu entziehen.
Trotz des Entzugs dieser Lizenz seitens meines Mandanten nutzen Sie dieses betreffende Skript widerrechtlich über den xx.x.2010 hinaus bis zum heutigen Tage. Auch bezüglich dieses Urheberrechtsverstoßes steht meinem Mandanten gem. § 97 UrhG ein Unterlassungsanspruch gegen Sie zu, der hiermit geltend gemacht wird.
Zudem steht meinem Mandanten gegen Sie ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung seiner Urheberrechte gem. § 97 Abs.2 UrhG zu, da Sie die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich begangen haben.
[...]
Solche drastischen Schritte gehe ich natürlich nicht sofort, sondern nur bei Personen welche meinen sehr klug zu sein, und sich weigern das Script zu löschen (trotz Entzug der Lizenz).
Der abgemahnte trägt in dem Fall:
- meine Anwaltskosten (775,64 €)
- Schadensersatz
- (ggf. seine Anwaltskosten)
UND: Sollte nach der Abmahnung das Script noch einmal verwendet werden wird für jeden Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 5010€ fällig.
So viel also zu den beiden o.g. Zitaten (Lizenzentzug nicht möglich usw.).
Nur um es noch einmal klarzustellen: Wer sich an die Regeln (Lizenz) hält, der hat nichts zu befürchten.
das VMS ist gratis, deshalb kann ich mit machen was ich möchte
Mir kann niemand die Lizenz entziehen, weil es ein Gratisscript ist
möchte ich hier einmal einen kleinen Text auszugsweiße veröffentlichen, welcher dies nun endgültig widerlegt:
Firma ******
z.Hd. ******
****** ******
***** ******
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen
[...]
Zudem haben Sie sich gegenüber meinem Mandanten auch durch einen anderen Umstand, der hiermit ebenfalls ausdrücklich namens und im Auftrage meines Mandanten von mir abgemahnt wird, eines Urheberrechtsverstoßes haftbar gemacht.
Mein Mandant hat ihnen diesbezüglich mit Fax vom xx.x.2010 die Nutzungsrechte aufgrund eines Verstoßes ihrerseits gegen die Nutzungsbedingungen des sog. Virtual Monetary Systems, an dem mein Mandant die Urheberrechte hat, entzogen. Mein Mandant hat das betreffende Script erstellt und grundsätzlich kostenlos angeboten. Die Verwendung setzt aber die Einhaltung der Nutzungsbedingungen voraus.
So haben Sie nachweisbar entgegen der Nutzungsbedingungen für dieses Skript widerrechtlich und eigenmächtig auf Ihrer Internetpräsenz das Copyright, welches nach den Nutzungsbedingungen zwingend hinzuzufügen war, einfach entfernt.
Aufgrund des Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen ist mein Mandant als ausschließlicher Inhaber der Urheberrechte an diesem Skript berechtigt, Ihnen das einfache Nutzungsrecht hieran zu entziehen.
Trotz des Entzugs dieser Lizenz seitens meines Mandanten nutzen Sie dieses betreffende Skript widerrechtlich über den xx.x.2010 hinaus bis zum heutigen Tage. Auch bezüglich dieses Urheberrechtsverstoßes steht meinem Mandanten gem. § 97 UrhG ein Unterlassungsanspruch gegen Sie zu, der hiermit geltend gemacht wird.
Zudem steht meinem Mandanten gegen Sie ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung seiner Urheberrechte gem. § 97 Abs.2 UrhG zu, da Sie die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich begangen haben.
[...]
Solche drastischen Schritte gehe ich natürlich nicht sofort, sondern nur bei Personen welche meinen sehr klug zu sein, und sich weigern das Script zu löschen (trotz Entzug der Lizenz).
Der abgemahnte trägt in dem Fall:
- meine Anwaltskosten (775,64 €)
- Schadensersatz
- (ggf. seine Anwaltskosten)
UND: Sollte nach der Abmahnung das Script noch einmal verwendet werden wird für jeden Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 5010€ fällig.
So viel also zu den beiden o.g. Zitaten (Lizenzentzug nicht möglich usw.).
Nur um es noch einmal klarzustellen: Wer sich an die Regeln (Lizenz) hält, der hat nichts zu befürchten.